09.05.2022 - 10.31 Überplanmäßige Auszahlung von 1.198.100,- EUR z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.31
- Datum:
- Mo, 09.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.2 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Hochbau
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Kremer bringt die Beschlussvorlage ein.
Für die Vorlage wurden die vorhandenen Zahlen des 2. Quartals der Stadtwerke verwendet. Mit einer weiteren Erhöhung zum Ende des Jahres wird zu rechnen sein müssen.
Frau Görs
Sind wir nicht verpflichtet den Schullastenausgleich an Ersatzschulen zu zahlen?
Herr Dr. Fassbinder antwortet, dass wir natürlich verpflichtet sind, den Schullastenausgleich zu zahlen, es sich vorab aber um eine Schätzung der zu zahlenden Gelder handelte und dies nun der Überschuss ist, der zur tatsächlichen Verfügung steht.
Die Beschlussvorlage kommt zur Abstimmung.