27.06.2022 - 11.34 Energiesparen durch Contracting
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.34
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 27.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Gabel bringt die Beschlussvorlage ein.
Herr König
. ergänzt, dass es wichtig sei, dass möglichst schnell möglichst viel CO2 eingespart werden könne. Je länger sich das Gas in der Atmosphäre aufhalte, desto länger wärme es die Atmosphäre auf. Je früher die Emissionen gestoppt werden, desto besser sei der Klimaschutzfaktor, der durch eine Maßnahme erreicht werde.
Die Beschlussvorlage beinhalte eine Variante, wie Maßnahmen gegebenenfalls doch umgesetzt werden können, ohne dass dafür hohe finanzielle Mittel aufgebracht werden müssen. Viele Bürger*innen hätten bereits signalisiert, dass sie großes Interesse an Crowdinvesting (hier bezeichnet als Bürger*innen-Contracting) hätten, sodass man hier durchaus ein großes Potential vermuten könne.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister,
die Voraussetzungen, Möglichkeiten sowie finanziellen und klimabilanziellen Vorteile des Energiespar-Contractings für die städtische Verwaltung sowie städtischen Unternehmen und Tochtergesellschaften prüfen zu lassen. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung als Bürger:innen-Contracting bzw. die Einführung von Klimasparbriefen zu prüfen. Bestehende städtische Gebäude sowie in Bau und Planung befindliche Baumaßnahmen sind ebenfalls in Hinsicht auf Energieeffizienz und Energiespar-Contracting zu prüfen. Es soll ebenfalls geprüft werden, unter welchen Bedingungen vornehmlich regionale Unternehmen bei der Umsetzung berücksichtigt werden können.
Die Ergebnisse der Prüfung sind mit Handlungsempfehlungen oder Beschlussvorlagen der Verwaltung Anfang viertes Quartal 2022 der Bürgerschaft vorzulegen.