23.08.2022 - 8.6 Überplanmäßige Auszahlung für Vermessungsleistu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Meyer

. fragt, warum die Kosten für die Vermessungsleistungen gestiegen seien, obwohl diese, wie üblich, im Voraus miteingeplant worden seien.

 

Herr Kremer

. antwortet, dass die Vermessungskosten nach Grundstückswerten berechnet werden. Diese seien durch den Gutachterausschuss im Rahmen der Grundsteuerreform neu ermittelt worden. Durch die Erhöhung der Grundstückspreise würden sich auch die Vermessungskosten erhöhen.

 

Auf eine weitere Nachfrage von Herrn Dr. Meyer erklärt Herr Kremer, dass die Stadt vermessene Grundstücke verkaufe. Das bedeute, dass im Kaufpreis die Vermessungskosten bereits enthalten seien, welche zunächst die Stadt finanziere.

 

Herr Dr. Fassbinder lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 15.000,00 € für Vermessungsleistungen im Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

0

1