05.09.2022 - 9.8 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Unive...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24

KV M-V betroffen.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans (Änderungsbeschluss) wie folgt:

  1. Für das Gebiet südlich der Schönwalder Landstraße (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) soll der Flächennutzungsplan gem. § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) geändert werden, um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 BauGB zu entsprechen. Die 30. Änderung des FNP soll im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 38 – Sandfuhr – erfolgen. Ziel ist es, die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans (siehe Anlage 2) zu ändern und Sondergebietsflächen insbesondere auch mit der Zweckbestimmung Sport darzustellen, um ein Stadion verwirklichen zu können.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.
  3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Erarbeitung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans abzuschließen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

0

0