05.09.2022 - 9.3.1 Änderungsantrag zu: Transparenz- und Verhaltens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3.1
- Zusätze:
- SPD-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 05.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Beschluss:
Der Absatz:“ Zu den Zuwendungen und Vergünstigungen gehören Geld, unangemessene Einladungen zu Veranstaltungen, reisen und Essen sowie Rabatte, Freikarten und angemessen, d.h. über einen Wert von 15 Euro pro Kalenderjahr hinausgehende Sachgeschenke“ wir durch folgende Formulierungen ersetzt:
Die Annahme von Bargeld ist generell unzulässig. Zulässig sind die Annahme von Aufmerksamkeiten (Massenwerbeartikel, Blumensträuße etc.) und Sachgeschenken bis zu einer Wertgrenze von 50 Euro. Höherwertige Zuwendungen sind abzulehnen bzw. zurückzugeben.
Die Annahme von Einladungen zum Essen in Ausübung des Mandats ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Bewirtung einen angemessenen Umfang nicht überschreitet. Als Obergrenze für den Wert einer angemessenen Bewirtung werden etwa 80 Euro angesehen.“