26.09.2022 - 2 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung

Beschluss:
geändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Zu folgenden Tagesordnungspunkten wurden neue Versionen ausgereicht:

 

  • TOP 8.10 „Prüfbericht und Prüfvermerk des Jahresabschlusses 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens Stadtumbau Ost - Ostseeviertel Parkseite (SSV 194)“,

 

  • TOP 8.12 „Prüfbericht und Prüfvermerk des Jahresabschlusses 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens SOS - Fleischervorstadt (SSV 162)“,

 

  • TOP 8.14 „Prüfbericht und Prüfvermerk des Jahresabschlusses 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens Innenstadt/Fleischervorstadt (SSV 161)“,

 

  • TOP 8.16 „Prüfbericht und Prüfvermerk des Jahresabschlusses 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens Stadtumbau Ost - Schönwalde I (SSV 193)“,

 

  • TOP 8.18 „Prüfbericht und Prüfvermerk des Jahresabschlusses 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens Stadtumbau Ost - Schönwalde I (SSV 193)“,

 

  • TOP 8.20 „Prüfbericht und Prüfvermerk des Jahresabschlusses 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens SOS – Schönwalde II (SSV 199)“,

 

  • TOP 8.22 „Prüfbericht und Prüfvermerk des Jahresabschlusses 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens Sanierungsgebiet Wieck-Ortskern (SSV 192)“.

 

Es gibt folgende nachträgliche Vorlagen, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen:

 

  • BV-P-ö/07/0242-02 „Stellungnahme der Verwaltung vom 23.09.2022 - Hilfspakete für gemeinnützige Einrichtungen“,

 

  • BV-V/07/0641 „Außerplanmäßige Auszahlung für die Erneuerung des Hauptplatzes im Volksstadion“ – auf die Begründung der Dringlichkeit wird verzichtet, wird als TOP 8.30 eingeordnet,

 

  • BV-V/07/0642 „Verwendung der Mittel aus der Infrastrukturpauschale für die Baumaßnahme Strangsanierung Weinert-Grundschule“- auf die Begründung der Dringlichkeit wird verzichtet, wird als TOP 8.31 eingeordnet,

 

  • BV-V/07/0634-01 „Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ – die Dringlichkeit wird von Herrn Schick begründet: Damit die GPG zum 01.01.2023 neue Tarife einführen kann, ist es notwendig, dass auch die Parkgebühren im Gebiet der Stadt angepasst werden. Des Weiteren verweist er auf die entsprechenden Umrüstungsarbeiten an den Parkscheinautomaten, die einen Vorlauf von mindestens sechs Wochen in Anspruch nehmen. Ein weiterer Aspekt ist die Umsatzsteuerpflicht für einige Parkplätze ab 01.01.2023. Bei Verschiebung der Vorlage in den nächsten Gremienlauf und der Verschiebung des Umsetzungsbeginns zum 01.04.2022 würden der Stadt allein durch die Steuern Mindereinnahmen entstehen (jährlich ca. 24.000 EUR).

 

Herr Rappen lässt über die Aufnahme der Vorlage in die Tagesordnung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen

 

Die Vorlage wird als TOP 8.32 eingeordnet.

 

Die Abstimmung über die Aufnahme der drei Vorlagen ist einstimmig.

 

Herr Liedtke schlägt, vor die TOP 8.10 bis 8.23 gemeinsam zu behandeln.

 

Über die geänderte Tagesordnung wird abgestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0