26.09.2022 - 8.24 Hafengebührensatzungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.24
- Datum:
- Mo, 26.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BV-V/07/0632 Hafengebührensatzungen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66.3 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Verwaltung, Bau und Unterhaltung von Hafenanlagen und Brücken
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Schick bringt die Vorlage ein.
Laut Bürgerschaftsbeschluss von 2018 sollten mit Ablauf des Jahres 2021 künftig für die Häfen Wieck/Stadthafen und Seehafen Ladebow jeweils eine Satzung aufgestellt werden.
Auffallend ist, dass die Gebühren im Stadthafen etwas sinken (begründet durch Zinssenkungen von 6 % auf 3 % und Senkung der kalkulatorischen Abschreibungen).
Frau Bruns: Im Vergleich der alten Satzung mit der neuen für den Stadthafen sind ebenfalls bei den Sachkosten Senkungen aufgefallen: die Kosten für die Unterhaltung sinken von 3.500 EUR auf 1.300 EUR, Heizung von 3.000 EUR auf 2.400 EUR. Auch bei Strom ist kein Anstieg zu verzeichnen.
Bislang wurden immer die Planansätze für Kalkulationen genommen, und jetzt wurde der tatsächliche Verbrauch angesetzt.
Für die durch Gesetzesänderung entfallende Schiffsabfallentsorgung aus der Hafengebührensatzung wird separat eine Schiffsabfallentgeltordnung erarbeitet, die voraussichtlich im Dezember die Gremien durchlaufen wird.