26.09.2022 - 8.8 Erhöhung des Pachtzinses für Garagenstellfläche...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Herrn Kremer eingebracht.

 

Die Erhöhung des Pachtzinses wurde schon mit der letzten Haushaltsplanung andiskutiert. Über den Gutachterausschuss wurde ein Gutachten über einen ortsüblichen Vergleichspreis beauftragt, welches bis heute wg. Überarbeitung (Grundsteuerreform) nicht vorliegt. Deshalb wurde die Vorlage zweigeteilt. Bei Neuverpachtungen ist man somit freier in Entscheidungen und kann den Pachtzins selbst festlegen. Der neue Pachtzins wird hier mit 180 EUR/Stellplatz (netto) vorgeschlagen. Für die Bestandsverträge, die keinen Pächterwechsel vollziehen, wird dann der Preis, den der Gutachterausschuss ermittelt, umgesetzt. Die zu erwartende Umsatzbesteuerung ab 01.01.2023 wird auf den jeweiligen Pächter umgelegt (214,20 EUR/Stellplatz).

 

Frau Bruns: Der Punkt 2 regelt den Zeitraum ab 01.01.2024; die Mehrwertsteuer wird ab 2023 fällig. Wie sieht es für 2023 aus? Welche Einnahmen würden der Stadt entgehen?

Es muss geklärt werden, ob die Umsatzsteuer schon ab 01.01.2023 veranlagt werden kann. Erst zur Bürgerschaftssitzung kann hierzu eine Aussage getätigt werden.

 

Herr Evers: Wer bindet die Stadt daran, den Wert des Gutachterausschusses zu nehmen?

Warum wird so ein niedriger Wert angesetzt? Es sollten höhere Preise angestrebt werden.

Es gibt theoretisch drei Möglichkeiten, die Pacht anzupassen: über den Gutachterausschuss, bei drei freien Garagen in einem Komplex oder über eine Änderungskündigung, wobei diese frühestens zum 01.01.2024 ausgesprochen werden könnte.

 

Es melden sich zwei Bürger zu Wort; ihnen wird kein Rederecht erteilt. Es wird auf die verwirkte Chance beim Tagesordnungspunkt 4 verwiesen und ihnen vorgeschlagen, beim morgigen Bauausschuss ihr Rederecht wahrzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

1

6