04.10.2022 - 8.25 Hafengebührensatzungen

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Kasbohm

. möchte aufgrund einer Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen wissen, welche Anzahl von Jahren als Rechnungsgrundlage rechtlich korrekt sei.

 

Herr Schick

. informiert, dass der Geltungszeitraum der Hafengebührensatzung bisher immer drei Jahre umfasst habe. Diese Zeitspanne könne auf fünf Jahre erweitert werden. Dies sei jedoch bisher nicht erfolgt, da dadurch die anfallenden Über- und Unterdeckungen in der Regel besser gehandhabt werden konnten. Bei einer Erhöhung des Zeitraumes auf fünf Jahre könne es passieren, dass stark sinkende oder stark erhöhte Gebühren entstünden.

 

Herr Krüger

. erklärt, dass die wesentliche Diskussion darauf fußte, dass die Spundwand früher als Aufwand gebucht worden sei und es sich nun um eine Investition handele.

 

Herr Schick

. teilt mit, dass die alte Spundwand in Wieck nicht erneuert werde. Davor sei eine neue Spundwand errichtet worden, weshalb es sich um eine Investition handele.

 

Herr Dr. Fassbinder lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

0

1