26.09.2022 - 8.32 Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.32
- Zusätze:
- neue Version am 22.09.2022
- Datum:
- Mo, 26.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66.2 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Unterhaltung von Verkehrsanlagen
- Beschluss:
- Einzelabstimmung
Wortprotokoll
Herr Schick bringt die Vorlage ein.
Die neue Parkgebührenordnung wurde grundlegend geändert. Es wurde versucht, zusammen mit der GPG ein einheitliches System für die Stadt herzustellen. Ziel ist es, den Parksuchverkehr in der Innenstadt zu reduzieren und zu vermeiden. Zur Vereinfachung wurden jetzt drei Parkzonen gebildet, die mit einheitlichen Gebühren versehen sind. Die Gebühr für das Bewohnerparken soll mit Inkrafttreten der Landesverordnung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere auf 120 EUR/Jahr festgesetzt werden. Die alten Parkzonenbereiche 1 und 2 wurden zur Parkzone 1 zusammengefasst. Dadurch entsteht mehr Spielraum für Bewohner, die berechtigt sind, einen Bewohnerparkausweis zu erlangen.
Herr Grell erläutert, dass mit der neuen Gebührenordnung die Steuerungswirkung bezgl. Parksuchverkehr greifen soll. Die Tarife der GPG wurden deshalb entsprechend angepasst. Auf allen Parkplätzen werden zukünftig einheitliche Gebühren erhoben. Insgesamt sind die Tarife unter den Gebühren der Stadt angeordnet, damit die Autos von der Straße in die „Sammelparkierungsanlagen“ ausweichen. Dadurch erhofft man sich eine Entlastung in der Innenstadt. Herr Grell betont, dass die Tarife der GPG zum 01.01.2023 vom Aufsichtsrat unter der Voraussicht beschlossen wurden, dass die städtischen Gebühren entsprechend angepasst werden. Herr Schick ergänzt, dass, wenn die Gebührenordnung nicht beschlossen wird, eine Diskrepanz ab 01.01.2023 mit den dann noch geltenden alten Gebühren entsteht.
Frau Teetz empfiehlt, dass Herr Grell sich bezüglich der Tarifoffenlegung mit der Geschäftsführung der GPG bespricht (auch ob öffentlich oder nichtöffentlich). Des Weiteren bekräftigt sie, dass diese Gebührenordnung nur im Gesamtkonzept mit den Tarifsteigerungen bei der GPG passt und umgesetzt werden sollte.
Frau Bruns regt an, die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages getrennt voneinander zu behandeln. Bei Punkt 1 gibt es auch wirtschaftliche Aspekte, die für eine neue Gebührenordnung sprechen.
Frau Dr. Wölk schließt sich der Trennung an, weil die abschließende Abstimmung der Landesregelung zu den Bewohnerparkausweisen noch aussteht.
Herr Krüger stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Beschlussvorschlag Nr. 2 bis zur Entscheidung der Landesregierung zu diesem Thema zu vertagen.
Herr Dr. Fassbinder würde dann ggf. die Beschlussvorlage abändern.
Über den Geschäftsordnungsantrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 3 Neinstimmen, 1 Stimmenthaltung
Über den Punkt 1 wird abgestimmt.