17.10.2022 - 9.5 Erhöhung des Pachtzinses für Garagenstellfläche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Kremer bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Dr. Kerath

. teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde. Sie halte dies für einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Interessen der Stadt im Hinblick auf Einnahmeerzielungen sowie den Interessen der Garagenpächter*innen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt die Umsatzsteueränderungen, die ab 01.01.2023 in Kraft treten, nicht übertragen habe. Gleichwohl werde die Änderung in Ziffer 2 – die Nacherhebung der Umsatzsteuer - erst ab 01.01.2024 erhoben. Die Umsatzsteuer werde bis dahin von der Stadt gezahlt.

 

Herr Rappen

. findet, dass es im Vorfeld seitens der Verwaltung notwendig gewesen wäre, die Eigentümer- und Nutzerstrukturen der Garagen zu evaluieren und zu bewerten. Dies sei nicht erfolgt.

Die CDU-Fraktion kritisiere an dieser Beschlussvorlage insbesondere den Punkt 2. Wenn überhaupt, sollte lediglich die Umsatzsteuer auf die Pächter*innen umgelegt werden.

 

Frau Dr. Wölk

. fragt, welche zusätzlichen Kosten entstünden, wenn die Stadt Garagen pachte.

 

Herr Kremer

. antwortet, dass über den Kauf einer Garage kein Notarvertrag aufgesetzt werde. Es handele sich hierbei um privatrechtliche Vereinbarungen, die die Vertragsparteien untereinander ausmachen würden. Weitere Kosten würden nicht anfallen, da die Garagen von Privatperson zu Privatperson verkauft würden.

 

Herr König

. merkt an, dass bei der Beteiligung der Bürger*innen, ergebnisoffen diskutiert werden müsse.

 

Herr Liedtke

. kritisiert, dass den Bürger*innen in der jetzigen Zeit zusätzliche Ausgaben zugemutet werden.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Erhöhung des Pachtzinses über Garagenstellflächen in Garagenkomplexen wie folgt:

 

  1. Bei einer Weiterveräußerung der Garagen erfolgt der Neuabschluss des Pachtvertrages mit dem Erwerber ab 01.01.2023 mit einem jährlichen Pachtpreis von 180,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von aktuell 19%. (Gesamtbetrag brutto: 214,20 €)

 

  1. Für die im Bestand bestehenden Pachtverträge wird ab 01.01.2024 ein noch vom Gutachterausschuss festzulegender Pachtzins entsprechend der Ortsüblichkeit für vergleichbar genutzte Grundstücke zuzüglich Umsatzsteuer erhoben.

 

  1. Ab 01.01.2025 wird die dann vom Eigentümer zu verauslagende Grundsteuer umgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

13

1