17.10.2022 - 9.29 Einführung einer Beherbergungssteuer in Greifswald

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Barsch bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Hochschild

. sagt, dass die Beherbergungssteuer zusätzliche finanzielle Belastungen für die Bürger*innen darstelle. Logischerweise würden sich die Hoteliers gegen höhere Kosten für ihre Besucher*innen aussprechen.

Die CDU-Fraktion lehne die Beschlussvorlage ab.

 

Herr Dr. Kerath

. stellt klar, dass es sich bei der Erhöhung um einen einstelligen Betrag handele. Zudem treffe die Preiserhöhung nicht die Greifswalder*innen, für die die hiesige Bürgerschaft zuständig sei.

 

Herr Jörg-Uwe Krüger

. zieht einen Vergleich mit der Hansestadt Stralsund. Sollte die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Bettensteuer einführen, sei dies nicht förderlich für den Tourismus der Stadt. In Greifswald seien neue Hotels geplant und gleichzeitig beschließe die Bürgerschaft eine Beherbergungssteuer, die die Attraktivität der Hotels reduziere.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in Greifswald ab dem 01.01.2023. Der Satzungsentwurf soll der Bürgerschaft baldmöglichst zum Beschluss vorgelegt werden. 

 

Die Abgabe soll zwischen 4 - 7% des Nettoübernachtungspreises betragen. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bürgerschaft als Anlage zum Satzungsentwurf Modellrechnungen über die jeweils geschätzten Einnahmen aus der Beherbergungssteuer entsprechend verschiedener Tarifmodelle vorzulegen. 

 

Beschlusskontrolle: Bürgerschaft 12.12.2022

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

17

0