17.10.2022 - 9.26 Prüfung möglicher Mechanismen zur Einführung vo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Gabel

. bringt die Beschlussvorlage ein.

. informiert über die Ergänzung eines Anstriches im Beschlusstext:

- Schaffung eines Nothilfefonds für gemeinnützige Kultur- und Sportvereine, Jugendeinrichtungen, soziale Einrichtungen (auch nichtstädtische jeweils)

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. weist auf eine vorliegende Stellungnahme der Verwaltung hin.

. lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen,

 

welche Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Organisationen sowie ehrenamtlich arbeitende Vereine, die Räumlichkeiten in der Stadt betreiben, rechtlich möglich sind, damit die gestiegenen Energiepreise bewältigt und somit die gemeinnützigen Angebote aufrecht erhalten werden können. Über die tatsächliche Förderung, deren Rahmenbedingungen und Höhe ist im Rahmen der Haushaltsdiskussionen zu befinden.

Als Hilfsmaßnahmen wären u.a. denkbar:

 

- Stundungen und Erlasse von Kosten, die die Stadt oder städtische Unternehmen erheben
- direkte Finanzhilfen
- Aufstockung von Fördertöpfen, aus denen auch Energiekosten bestritten werden
- Verhinderung von Sperren und Kündigungen
- Übernahme von bis zu 100 % der Betriebskosten-Eigenanteile gemeinnützige Vereine in städtischen Gebäuden zumindest für einen befristeten Zeitraum
- Einführung von Grundtarifen bei den Stadtwerken (Gas, Strom, Fernwärme)
- Einrichtung von Hilfsfonds bei den Stadtwerken und WVG
- Anpassung von Förderrichtlinien

- Schaffung eines Nothilfefonds für gemeinnützige Kultur- und Sportvereine, Jugendeinrichtungen, soziale Einrichtungen (auch nichtstädtische jeweils)

 

Ziel der Hilfsmaßnahmen soll insbesondere sein, dass Betriebskosten-Eigenanteile sozialer Einrichtungen in städtischen Gebäuden von der Stadt so übernommen werden, dass die Träger und die bei ihnen angesiedelten Vereine/Initiativen nicht in finanzielle Not geraten oder sich sogar wegen der gestiegenen Energiekosten auflösen müssten. Für die Inanspruchnahme des Hilfspakets ist die tatsächliche Hilfebedürftigkeit der jeweiligen Einrichtung zu ermitteln und insbesondere sind Mittel von Land, Bund und EU vorrangig einzusetzen. Die konkreten Möglichkeiten sind der Bürgerschaft vorzulegen und ein Sachstandsbericht ist zu erstellen.

 

Beschlusskontrolle: März 2023 in den betreffenden Ausschüssen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

27

12

0

 

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Anlagen