14.11.2022 - 10.10 Anmietung von Räumlichkeiten für ein Ortsteilze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.10
- Datum:
- Mo, 14.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23 Immobilienverwaltungsamt
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Kremer bringt die Vorlage ein.
Es bietet sich die Möglichkeit, Räume von A4res in der alten Schule ab April 2023 anzumieten. Die Finanzierung im nächsten Jahr ist aus einer Vorfinanzierung aus diesem Jahr gesichert (über Apl./Üpl. und Übertragung in 2023). Die Finanzierung der Folgejahre wird mit dem nächsten Haushalt beschlossen. A4res möchte vor Beginn von Umbaumaßnahmen den Mietvertrag mit der Stadt noch im Dezember abschließen. Es soll vorbehaltlich der Haushaltslage eine kostenfreie Nutzungsüberlassung mit dem Verein angestrebt werden. Hingegen die Bewirtschaftung künftig der Verein tragen soll.
Herr Rappen
Ist die Beschlussfassung jetzt zwingend erforderlich, oder kann sie mit dem Haushaltsentwurf behandelt werden?
Die Problematik wird mit A4res bis zum Hauptausschuss geklärt.
Herr Dr. Fassbinder gibt zu bedenken, dass nach langer Suche geeigneter Räumlichkeiten für ein Ortsteilzentrum sich jetzt eine Möglichkeit bietet, die relativ gesehen nicht teuer ist im Vergleich zu anderen, und genutzt werden sollte.
Herr Kolbe spricht sich gegen eine kostenfreie Nutzungsüberlassung aus; ein Anteil der Betriebs-kosten sollte von den Nutzern getragen werden. Herr Kremer spricht sich dagegen aus, da der Verein die „Bewirtschaftung“ des Objektes übernimmt (quasi Hausmeisterarbeiten, Schlüsselverwaltung, Nutzungspläne für die Räumlichkeiten etc.), dadurch entfällt die Bewirtschaftung durch die Stadt. Herr Kolbe schlägt vor, dass die Vereine, die dann die Räumlichkeiten vom „Riemser Möwe e. V.“ nutzen, finanziell an den Betriebskosten beteiligt werden. Herr Dr. Fassbinder empfiehlt über einen entsprechenden Änderungsantrag die Aufstellung einer Gebührenordnung zur Nutzung der Räume.