14.11.2022 - 10.3 Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Seespor...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Herrn Fichte eingebracht.

 

Zum Stand zur Sanierung wird Folgendes erläutert:

 

  • die Trockenstellung der GREIF erfolgt in der 47. KW auf einem Bauplatz auf der Volkswerft Stralsund,

 

  • aufgrund von Abhängigkeiten kann der Sanierungsplan von 2020 nicht mehr eingehalten werden, die Auswirkungen zeigen sich u. a. in Energiepreissteigerungen, massiv steigenden Materialpreisen, Zeitverzögerungen durch Materialknappheit und steigende Inflation,

 

  • es entsteht ein Mittelmehrbedarf von ca. 950.000 EUR, somit steigt der Gesamtbedarf auf 4,6 Mio. EUR (Kostensteigerung von 31 %),

 

  • aufgrund der Zuwendungsbescheidung mit Festbetragsfinanzierung ist eine Erweiterung des Zuwendungsbutgets seitens des Zuwendungsgebers nicht gegeben,

 

  • Möglichkeiten zur Fortführung der Sanierung wäre eine Erweiterung der Spendenmittel oder die Aufstockung des städtischen Zuschusses um 950.000 EUR,

 

  • mit Einnahmen durch Segeltörns kann voraussichtlich erst ab 2024 gerechnet werden.

 

Herr Rappen

Woraus resultieren die 950.000 EUR Zusatzkosten? Auf welcher Grundlage wurden sie berechnet? Wird es einen Zeitplan nach Monaten geben?

Es erfolgte ein Planwechsel von Gesamtausschreibung Generalauftragnehmer zur gewerkeweisen Vergabe. Die Grundlage der Zusatzkosten basiert auf dem Sanierungskostenplan. Hier wurden die Baugruppen betrachtet und Materialpreissteigerungen dementsprechend eingearbeitet. Preisvorabfragen sind vergaberechtlich nicht zulässig und wurden auch nicht getätigt.

 

Herr Krüger unterbreitet einen Vorschlag zum Verfahren: Der Wirtschaftsplan wird genehmigt mit einem Sperrvermerk über die 950.000 EUR Mehrausgaben, bis der Haushalt der Stadt im Januar verabschiedet wird.

 

Frau Socher

Mit welcher Begründung hat das Land den erweiterten Zuschussbedarf, der aufgrund von Kosten-steigerungen entstanden ist, abgelehnt? Wann verfallen die Fördermittel, wenn sie jetzt nicht ausgegeben werden können?

Laut Zuwendungsbescheid handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung, es ist rechtlich keine Erweiterung möglich. Um einen Fördermittelverfall zu verhindern, wurde eine Erweiterung des Verwendungszweckes beantragt, die auch vom Fördermittelgeber bestätigt wurde (der Zeitraum wurde auf das nächste Jahr erweitert).

 

Herr Rappen bittet um Anpassung in der Sachstellung, hier steht noch 31.12.2022.

 

Herr Liedtke

Ist es u. a. auch für die Nachprüfbarkeit möglich, einen Ablaufplan aufzustellen?

Herr Dr. Fassbinder erklärt, dass in diesen Zeiten keine festen Pläne aufgestellt werden können. Nach den ersten Plänen wäre die GREIF bereits seetauglich. Durch Verzögerungen der Fördermittelverfahren wurde zwischen Zusage und Bescheid ein Jahr verloren. Auch konnte die Stadt nicht damit rechnen, dass nach Ausschreibung der Aufträge keine Angebote eingehen. Der jetzige Plan wurde von Herrn Fichte erläutert, kann aber aufgrund der Gegebenheiten nicht festgeschrieben werden.

 

Herr Dr. Kerath

Sind die Tätigkeiten, die die Besatzung bei der Sanierung des Schiffes vornimmt, arbeitsrechtlich erlaubt?

Laut Personalbeschreibung sind solche Tätigkeiten möglich.

 

Herr Krüger betont, dass die Mehrheit der Bürgerschaft hinter dem maritimen Denkmal der GREIF steht, aber auch verstanden werden muss, dass bei der derzeitig schwierigen Aufstellung des Haushaltes erst im Januar in der Haushaltsdebatte zu der Einordnung der Mehrkosten definitive Aussagen getroffen werden können.

 

Herr Rappen

Wofür wird das Personal vorgehalten?

Die Seeleute und der Nautiker unterstützen aktiv in der Planungsleistung, in der Überwachung der Arbeiten, handfest bei der Ausführung der Arbeiten, z. B. in Vorbereitung der Stahlbauarbeiten werden Vorarbeiten ausgeführt, ebenso bei den Masten, Wannen werden abgeschlagen etc.

 

Worin liegt die Höhergruppierung im Personalplan begründet?

Die Höhergruppierung betrifft die Betriebsleitung von der Entgeltgruppe 12 auf Entgeltgruppe 13 (Entgeltgruppe 13 haben auch andere Betriebsleiter). Derzeitig befindet sich diese Höhergruppierung in der Überprüfung durch das Haupt- und Personalamt der Hansestadt Greifswald.

 

Wie sind die Vorstellungen zur Weiterbetreibung der Wieck-Information, um dort vom hohen Defizit herunterzukommen?

Die GMG hat einen Zuschussbedarf in Höhe von 20.000 EUR errechnet, um die Wieck-Information saisonal zu betreiben. Es ist geplant, die Wieck-Information im Winter zu schließen. Im nächsten Jahr werden u. a. Gespräche mit verschiedenen Automatenaufstellern bezüglich Regionalversorgung in Wieck erfolgen. Dennoch sollte auch bedacht werden, dass die Wieck-Information als Aushängeschild des Fischerdorfes fungiert und die Besucher dort mit Auskünfte versorgt.

 

Herr Dr. Fassbinder sagt einen Lösungsvorschlag bezüglich des Vorschlages von Herrn Krüger zum Sperrvermerk bis zur Bürgerschaftssitzung zu.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

1

7

 

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