21.11.2022 - 8.24 Photovoltaik-Anlagen auf Dächern ausdrücklich e...

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Herr König

. informiert, dass die Beschlussvorlage noch überarbeitet werde.

Zusätzlich interessiere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welchen Zeitplan die Verwaltung vorsehe, um den Beschluss aus 2020 umzusetzen.

 

Herr Kaiser

. teilt mit, dass in allen drei Gebieten die Beantragung von Photovoltaik-Anlagen bereits erlaubt sei. In Wieck sei eine Ergänzung der Satzung vorgenommen worden. In der Fleischervorstadt seien die Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

. hält die Formulierung einer grundsätzlichen Erlaubnis der Photovoltaik-Anlagen für schwierig, da die Bürger*innen davon ausgehen könnten, dass generell jeder Antrag bewilligt werde. Allerdings gebe es Ausnahmen, wie beispielsweise Einzeldenkmale oder Bereiche, die unter Denkmalschutz stünden.

Für Wieck existiere kein Zeitplan, da die Umsetzung mit der Aufnahme der Passage in die Satzung bereits erledigt sei. Es brauche keinen Zeitplan für die Fleischervorstadt, da es hier grundsätzlich erlaubt sei. Für die Innenstadt könne derzeit keine Aussage getroffen werden.

 

Herr Krüger

. erwartet bis zur Bürgerschaft, entweder eine klare Formulierung für die Innenstadt oder dass in der Sitzung der Bürgerschaft mitgeteilt werde, bis wann die Verwaltung in der Lage sei, die Gestaltungssatzung entsprechend anzupassen. Das politische Signal, dass Photovoltaik-Anlagen in der Innenstadt gewünscht seien, müsse aufgegriffen werden.

 

Herr Kaiser

. sagt, dass die Verwaltung mitgehen könne, wenn das Wort „erlaubt“ im Satz weggelassen werde.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Beschlussvorlage wird auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt.