14.11.2022 - 10.13 Garagenpächtern dauerhaft Sicherheit gewährleisten

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Herrn Liedtke eingebracht.

 

Er erinnert an die Vorgehensweise von 2006, wo ein ähnlicher Prozess durchgeführt wurde (Abriss eines Garagenkomplexes im Bereich Eldena). Auch damals gab es erheblichen Protest von den Bürgern. Schlussfolgerungen von damals sind leider nicht gezogen worden. Der Vorschlag der CDU-Fraktion nach der OTV-Sitzung in SW I sieht vor, solange die Eigentümer von Garagen ihren vertraglichen Pflichten nachkommen, keine Kündigungen auszusprechen.

 

Herr Kremer sieht beide Vorlagen als nicht zielführend an. Die Verwaltung hatte mit einem Bürgerschaftsbeschluss die Aufgabe, Bauland auszuweisen. Bis auf den B-Plan 118 gibt es momentan keine städtischen Flächen, wo Bauland kurzfristig ausgewiesen werden kann. Selbst bei der geplanten Südstadterweiterung stehen Bauflächen erst ca. 2030 zur Verfügung. Somit steht für die nächsten 10 Jahre auf städtischen Grundstücken kein Bauland mehr zur Verfügung. Mit der Vorlage der Verwaltung zum Umgang mit Garagenkomplexen, die auch Garagenkomplexe langfristig sichern sollte, wurde eine Diskussionsgrundlage geschaffen. Es wurde immer darauf hingewiesen, dass nach Abwägung der Standorte durch die Politik auch ein Interessenausgleich stattfinden muss. Von der Politik wurde eine Entscheidung für zwei/drei Garagenkomplexe erwartet. Nach jetziger Sachlage soll die Verwaltung ein Beteiligungsverfahren durchführen, auch mit Standorten, die nicht zur Disposition stehen. Das Verfahren wird nicht nur viel Geld, sondern auch Zeit kosten. Man rückt jetzt mit dieser Verfahrensweise hinter den Stand auf 2006 zurück. Die Erwartungshaltung, die die Politik bei den Garagenbesitzern jetzt weckt, wird dann die Finanzierung des Abrisses und die Erschließung neuer Garagenstandorte sein, und womöglich muss die Stadt dann noch neue Garagen bauen.

 

Herr Krüger bittet um eine gemeinsame Handlungsweise von Politik und Verwaltung, damit die Probleme in der Stadt gelöst werden können.

 

Herr Kolbe gibt zu bedenken, dass in der einen Vorlage auf Ewigkeit eine Bestandsgarantie fest-geschrieben wird und die Bürgerschaft somit in der nächsten Wahlperiode keine Handlungsfähigkeit mehr haben wird, hingegen in der anderen Vorlage geplant wird, bis 2030 nichts zu ändern. Man sollte abwägen, ob es Bereiche gibt, wo es kein großes Konfliktpotenzial vorherrscht. Des Weiteren müsste die Verwaltung prüfen, ob Garagen auch „zweckentfremdet“ genutzt werden, die dann keinen Bestandsschutz hätten. Herr Kolbe plädiert, für die nächsten Jahre einen Plan zu entwickeln, wie man den einzelnen Komplexen in welcher Geschwindigkeit vorankommen könnte.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

9

0

 

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