12.12.2022 - 10.18 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V betroffen.

 

Herr Rappen

. fragt, ob für die Beschlussfassung von diesen Veränderungssperren nicht eine qualifizierte Mehrheit benötigt werde.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. verneint dies.

. lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Frau Wisnewski und Frau Horn befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt aufgrund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den räumlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - für ein Jahr, im Sinne des § 14 Abs. 4 BauGB unter Ausschluss des darin enthaltenen Teilbereichs des Sanierungsgebiets „Erweiterung Innenstadt/ Fleischervorstadt“.

 

  1. Die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

13

0

 

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Anlagen