16.01.2023 - 9.4 Öffentlicher Betrauungsakt der Universitäts- un...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Feldt bringt die Vorlage ein. Am 01.04.2023 soll das Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie an die WITENO GmbH übergeben werden. Mit dem Umbau der Alten Mensa zum Innovationszentrum wird ein weiteres Großprojekt der WITENO realisiert. Im Zuge der Bewilligung von Fördermitteln für das Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie hat der Fördermittelgeber gefordert, beihilferechtlich für Klarheit zu sorgen. Dazu wurde die PWC beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zur beihilferechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung der WITENO GmbH nach dem DAWI-Freistellungsbeschluss und unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Anforderungen zu erstellen und einen Betrauungsakt zu entwerfen. Das Gutachten und der Entwurf des Betrauungsaktes liegen vor. Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, den Betrauungsakt für die WITENO GmbH zu vollziehen. Falls Verluste in den Geschäftsbereichen der WITENO GmbH entstehen, darf die WITENO GmbH Ausgleichsleistungen seitens der Stadt empfangen. Aus diesem Beschluss geht kein Rechtsanspruch hervor, sondern lediglich eine beihilferechtliche Klarstellung.

 

Herr Rappen kritisiert eine fehlende Risikobewertung. So ist nicht ersichtlich, was z. B. ein Normalfall ist und was beim schlechtesten Fall beim Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie zu erwarten wäre. Die Einbindung des Projektes Mensa im Betrauungsakt wird generell als sehr risikobehaftet gesehen.

 

Herr Dr. Fassbinder betont, dass dieser Beschluss nur die rechtliche Grundlage für etwaige Beschlüsse der Bürgerschaft schaffen soll. Mit diesem Beschluss fließt kein Geld; Zuschüsse der Stadt bedürfen immer einer Beschlussfassung durch die Bürgerschaft.

 

Herr Evers gibt den Hinweis, dass im Vertrag „Betrauungsakt“ verankert sein sollte, dass er dem Gutachten von PWC entspricht.

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

8

0

4