23.02.2023 - 10.9 Aufhebung des Anschlusszwanges für Kleingärten ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.9
- Zusätze:
- SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Frau Dr. Wölk
. bringt die Beschlussvorlage ein.
. appelliert an die Greifswalder Vertreter*innen im Kreistag, diesen Anschlusszwang aufzuheben.
Herr Hochschild
. wollte durch die Beschlussvorlage der CDU-Fraktion einen Kompromissvorschlag einbringen: In dem Ort, in dem sich die Kleingartensparte befinde, werden die Personen, die in diesem Ort wohnhaft sind, vom Abschlusszwang befreit.
Im Ansinnen sei man sich in der Bürgerschaft einig.
Herr Dr. Kerath
. stellt klar, dass der Anschlusszwang nicht eingeführt werden müsse.
. beantragt im Namen der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung für diese Beschlussvorlage.
Frau Socher
. stellt die Frage in den Raum, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Satzung verändert worden sei. Der Landkreis habe mitgeteilt, dass es ein Urteil aus Magdeburg gebe, aufgrund dessen der Landkreis gezwungen sei, die hiesige Satzung anzupassen und die Kleingärten anzuschließen. Das Gutachten des Bundestages habe jedoch gezeigt, dass ein anderer Weg möglich sei.
. macht darauf aufmerksam, dass die entscheidende Instanz der Kreistag sei, sodass die Beschlussvorlage der CDU-Fraktion dort ebenfalls eingebracht werden könnte.
Frau Dr. Schwenke
. ist sich nicht sicher, ob die Beschlussvorlage der CDU-Fraktion das Problem lösen würde.
Herr Burmeister
. betont, dass das Ziel der Fraktionen dasselbe sei.
. sieht aufgrund des Urteils in Magdeburg keinen Zwang, dasselbe in Vorpommern-Greifswald umzusetzen.
Herr Hochschild
. stellt klar, dass die Gemengelage im Landkreis eine völlig andere sei, als die in Greifswald.
Aber man sei sich auch einig, dass die Einwohner*innen, die ihren Kleingarten im selben Ort haben, nicht doppelt zur Kasse gebeten werden sollen.
Herr Dr. Kasbohm
. sagt, dass die Ferienhäuser und Vereinshäuser miteinbezogen und die Kleingärten hinsichtlich des Anschlusszwanges außer Acht gelassen werden sollten.
Herr König
. schlägt vor, dass die CDU-Fraktion ihr Anliegen als Änderungsantrag zu dieser Beschlussvorlage einbringe.
Auf Anregung von Frau Socher nimmt Herr Hochschild den Voschlag gern auf, einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu erstellen.
Herr König
. stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Sitzungsunterbrechung, um den Beschlusstext gemeinsam zusammenzustellen.
Die Sitzung wird für einige Minuten unterbrochen.
P A U S E
20:25 Uhr bis 20:34 Uhr
Der Präsident der Bürgerschaft
. informiert, dass ihm mitgeteilt worden sei, dass die CDU-Fraktion Miteinbringer dieser Beschlussvorlage sei und die von der SPD-Fraktion beantragte namentliche Abstimmung zurückgezogen werde.
. lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald spricht sich für die Aufhebung des durch den Kreistag beschlossenen Anschlusszwanges für Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz in der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Vorpommern-Greifswald aus.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert alle für Greifswald gewählte Mitglieder des Kreistages dazu auf, in der Kreistagssitzung am 27.02.2023 und ggf. auch in nachfolgenden Sitzungen dem Einwohnerantrag zur Aufhebung des Anschlusszwanges zuzustimmen.
Sollte eine völlige Aufhebung des Anschlusszwanges nicht möglich sein, setzen wir uns dafür ein, dass solche Kleingärtner vom Anschlusszwang befreit werden, welche in der Gemeinde selbst oder in angrenzenden Gemeinden wohnen und somit ihren Müll bereits vor Ort entsorgen können.