23.02.2023 - 10.7 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über eine zeitwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt dem am 08.11.2022 abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine zeitweise Aufgabenübertragung nach § 165 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zwischen der Gemeinde Hinrichshagen und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gem. Anlage 1 zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0

 

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