20.04.2023 - 9.16 Bebauungsplan Nr. 38 - Sandfuhr -,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V betroffen.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 38 – Sandfuhr – wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 38 - Sandfuhr - Beschluss-Nr. 142-08/95 vom 09.03.1995 wird für das Plangebiet südlich der Schönwalder Landstraße der Geltungsbereich verkleinert (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1, bisherige Abgrenzung gemäß Plan Anlage 2) und das damalige Ziel der Planung, die Neubebauung mit einem Festspielplatz, Sportanlagen sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden zu ermöglichen, geändert. Nunmehr wird der Bebauungsplan Nr. 38 – Sandfuhr – mit dem Ziel aufgestellt, mit der Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets für Sport insbesondere Baurecht für ein Stadion und eine Arena zu schaffen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.

 

  1. Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Erarbeitung des Bebauungsplans 38 - Sandfuhr – abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0