26.04.2023 - 12.1 Erlass einer neuen Stadtverordnung über das Füh...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Dahm:

Am 1.1.24 tritt eine neue Hundeverordnung in Kraft.

Tierschutz ist nun Bestandteil dieser Verordnung.

Es besteht Leinenpflicht im Zentrum und in Wieck, ebenso auf allen Geh- und Radwegen.

Hundehalter sind verpflichtet die Hinterlassenschaften der Hunde zu beseitigen.

Herr Schmidtke fragt, wie es mit den Hinterlassenschaften bei Pferden aussieht. Herr Dahm meint, dass es dazu keine Regelung gibt.

Bei Problemen mit fremden Haustieren sind der kommunale Ordnungsdienst und nachts die Polizei zuständig.

Bei Problemen mit Wildtieren und wilden Haustieren ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald – das Veterinäramt zuständig.

Herr Dahm bereitet eine Übersicht der Ansprechpartner vor.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen