22.05.2023 - 8.1 Inhaltliche Stellungnahme der Bürgerschaft der ...

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft

. bringt die Beschlussvorlage ein.

. informiert, dass die Stellungnahme von Frau Wuschek nach der Frist eingereicht worden sei, sodass sie aus seiner Sicht nur über einen Änderungsantrag hinzugefügt werden könne.

 

Herr Kramer

. teilt mit, dass in der Bitte um die Einreichung der Stellungnahmen ebenfalls gewisse Formatierungen für diese Stellungnahme nahegelegt worden seien. Die Stellungnahme der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft sei, seiner Meinung nach, die Einzige, die diesen Formatierungen nachgekommen sei. Es handele sich zwar um eine Bitte, aber die Einreichung bis zu einem bestimmten Termin sei ebenfalls als Bitte formuliert, sodass beide Punkte gleich zu behandeln seien.

. spricht sich daher dagegen aus, die Stellungnahme von Frau Wuschek als Änderungsantrag zu behandeln, sondern sie müsse der bestehenden Beschlussvorlage hinzugefügt werden.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. bestätigt, dass beide Formalien als Bitte formuliert seien. Allerdings müsse zu einem gewissen Zeitpunkt die Vorlage erstellt werden, um sie fristgemäß in den Gremienlauf einzubringen.

. könne dem Begehren daher nicht folgen. Letztendlich entscheide aber die Mehrheit der Bürgerschaft.

 

Herr Dr. Meyer

. fragt, ob die Aufnahme der Stellungnahme von Frau Wuschek eine inhaltlich erhebliche Änderung in der Beschlussvorlage ergebe.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. antwortet, dass es sich bei den Punkten 1 bis 3 lediglich um Formalien handele. Nur von Punkt 4 gehe eine gravierende Änderung aus. Hierin gehe Frau Wuschek darauf ein, dass ein Beschluss des Kreistages Berücksichtigung finden solle. Dies müsse formal in die Stellungnahme aufgenommen werden, da dies bisher niemand gefordert habe.

 

Herr Dr. Kasbohm

. sagt, dass Punkt 4 des Änderungsantrages von Frau Wuschek in keiner Stellungnahme enthalten sei und die Stellungnahme des Präsidenten der Bürgerschaft eine Zusammenfassung aller darstellen solle.

. stimmt zu, dass der Landrat durch den Beschluss des Kreistages gebunden sei. Aber sofern die Geflüchteten eintreffen und keine Unterbringungsmöglichkeiten mehr bestehen, bedeute das, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Eigenverantwortung die Sporthallen zur Verfügung stellen müsse. Dies stelle zudem ein Risiko zur Gültigkeit des Bürgerentscheides dar.

 

Herr Hochschild

. widerspricht der Aussage von Herrn Dr. Kasbohm. Der Beschluss des Kreistages sei auch für die Stadt verbindlich, da er der Bürgerschaft übergeordnet sei. Darin sei festgelegt, dass Sporthallen nicht für Geflüchtete genutzt werden sollen.

. hält es für maßgeblich, wenn Frau Wuschek der Meinung sei, dass dies Teil ihrer Stellungnahme sein solle.

. werde in jedem Fall dafür stimmen. Über die nicht fristgerechte Einreichung könne seiner Ansicht nach hinweggesehen werden.

 

Frau Socher

. berichtet aus der Sitzung des Kreistages und stellt klar, dass der in Rede stehende Beschluss, die Sporthallen nicht zu nutzen und der Beschluss Container anzuschaffen in gemeinsamer Aussprache behandelt worden seien. Es habe zu jeder Zeit im Raum gestanden, dass durch die Anschaffung von Containern die Nutzung der Sporthallen vermieden werden könne. Daher müsse dann auch, gemäß des Beschlusses des Kreistages, die Umsetzung erfolgen, dass die Flüchtlinge in Containern unterzubringen seien.

 

Herr Dr. Fassbinder lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0

 

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