05.06.2023 - 10.9 Prüfauftrag Zwischenlösungen für fehlende Hortp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Hochschild bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Frau Dr. Schwenke

. berichtet von der Präsentation der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes "Hanse-Kinder", in der sie die Prüfergebnisse zu den Möglichkeiten der Einrichtung von Hortplätzen vorgestellt habe.

. ist der Meinung, dass ein weiterer Prüfauftrag nicht notwendig sei, zumal ein Lösungsvorschlag in Form des Amtsgerichtes vorliege.

 

Der Oberbürgermeister

. macht erneut darauf aufmerksam, dass die Doppelnutzung ausgereizt sei. Der Landkreis werde keiner weiteren Doppelnutzung zustimmen. Die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage könnte die Verwaltung prüfen. Das Gebäude in der Loeffler-Straße 8, in der derzeit die Theaterverwaltung untergebracht sei, werde jedoch nicht in die Prüfung einbezogen, weil keine alternative Lösung für die Unterbringung der Theaterverwaltung in Sicht sei.

 

Herr Burmeister

. schlägt vor, diesem Prüfauftrag zuzustimmen, für den Fall, dass die Beschlussvorlage zum Erwerb des Gebäudes in der Langen Straße 2 a keine Mehrheit finde.

 

Herr Hochschild

. empfindet die Verquickung dieses Prüfauftrages und des Erwerbs des Gebäudes der Langen Straße 2a als unredlich.

 

Herr Dr. Kasbohm

. widerspricht Herrn Hochschild und ist der Meinung, dass dies die einzige Möglichkeit sei, zu Beginn des Schuljahres Hortplätze schaffen zu können.

 

Herr Alexander Krüger

. beantragt Einzelabstimmung der Punkte im Beschlussvorschlag.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte der Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche kurzfristigen Zwischenlösungen für fehlende Hortplätze in Greifswald gefunden werden können. Zu prüfen sind insbesondere

1. die Aufstellung von Containern auf dem Hinterhof der Kunstwerkstätten (Anklamer Straße 15/16)

2. die Aufstellung von Containern auf anderen geeigneten Flächen

3. die kurzzeitige Anmietung von geeigneten Immobilien sowie die Nutzung von sich bereits im Besitz der Stadt befindlichen Gebäuden

4. die Ausweitung der Nutzung von Schulgebäuden für die Horte durch eine mögliche Abweichung von den vorgeschriebenen Bodenflächen pro Kind und weiteren Regelungen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

mehrheitlich

einige

einige

Punkt 2

mehrheitlich

2

4

Punkt 3

19

9

einige

Punkt 4

16

14

einige

 

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