05.06.2023 - 10.3 9. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebühre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Witt bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Rappen bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: 9. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0745“ (BV-V/07/0745-01) der CDU-Fraktion ein.

 

Herr Oberst

. kritisiert, dass der Kultur- und Initiativenhaus Greifswald e. V. und die Musikschule durch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion gegeneinander ausgespielt werden, obwohl beide Institutionen häufig miteinander kooperieren. Bei der Zustimmung zum Änderungsantrag würden die Kosten für einen Erwachsenen um ca. 400 EUR steigen, was nicht mehr marktgerecht sei.

. plädiert der Beschlussvorlage unverändert zuzustimmen.

 

Herr Burmeister

. macht darauf aufmerksam, dass es für Ehrenamtliche zeitlich nicht möglich sei, eine solche umfangreiche Kostenkalkulation, wie sie die Verwaltung vorgelegt habe, neu zu berechnen.

Es sollte darüber nachgedacht werden, ob es eine primäre Aufgabe der Stadt sei, Musikschulunterricht für Erwachsene anzubieten oder ob eine Musikschule vorrangig für Kinder und Jugendliche da sein sollte.

Die Beschlussvorlage der Verwaltung hätte einen Sitzungszyklus eher eingebracht werden müssen, sodass die Möglichkeit bestanden hätte, gegebenenfalls eine neue Kostenkalkulation von der Verwaltung anzufordern. 

. beantragt daher die Rückverweisung in die Fachausschüsse.

 

Der Oberbürgermeister

. sagt, dass die Verwaltung eine neue Kalkulation hätte vorlegen können, wenn der Änderungsantrag früher eingereicht worden wäre. Sollte der Änderungsantrag heute eine Mehrheit finden, würde die Satzung vollständig neu kalkuliert und die geänderte Fassung im nächsten Gremienlauf zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Herr Alexander Krüger

. macht darauf aufmerksam, dass der Kultur- und Initiativenhaus Greifswald e. V. im letzten Jahr über eine Million EUR aufgebracht habe. Wenn man nun die 25 TEUR städtische Mittel gegenüberstelle, rede man von 2,5 Prozent Kulturförderung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Dabei handele es sich um eine Co-Finanzierung zu einer Landesförderung.

. widerspricht der Aussage von Herrn Burmeister, dass die Beschlussvorlage der Verwaltung zu spät eingereicht worden sei.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über

. die Verweisung der Beschlussvorlage in die Fachausschüsse gemäß des Antrages von Herrn Burmeister abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

20

0

 

. den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: 9. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0745“ (BV-V/07/0745-01) der CDU-Fraktion abstimmen (siehe TOP 10.3.1).

. lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 9. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

13

3

 

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Anlagen