19.06.2023 - 8.1 Mittelbeantragung Sanierungsprogramme 2024

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Schinkel bekam den Hinweis von Frau Bruns, dass in den Anlagen ein falsches Datum steht (2023), welches natürlich geändert wird in 2024.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für das Sanierungsgebiet „Innenstadt/Fleischervorstadt“, SSV 161 sowie für „SOS - Schönwalde II“, SSV 199 Mittel zu beantragen. So sind in den Anlagen zum einen Maßnahmen angezeigt, die bereits für 2023 beantragt worden sind. Die entsprechenden Mittelzuweisungen liegen aktuell noch nicht vor und so wird die Beantragung vorsorglich mit aufgenommen. Dies betrifft insbesondere die Steinbecker Straße im SSV 161 sowie die Kosten für einen Wettbewerb im SSV 199. In der Anlage 1 sind die Maßnahmen mit „³“ und in der Anlage 2 mit „¹“ gekennzeichnet.

 

Des Weiteren sieht die Vorlage vor, im SSV 161 für die Sanierung der Bader/Wallstraße sowie für die Sanierung der Marienstraße Städtebaufördermittel zu beantragen. Zusätzlich sollen für bereits in der Vergangenheit bewilligte Vorhaben erneut Städtebaufördermittel beantragt werden. Diese werden mit Stand 2. Juni 2023 mit ca. 5 Mio. Euro angegeben. Hier besteht ein Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten in der Haushaltsplanung 2025. Es handelt sich um den Betrag, der mit Hilfe des Landes bereits anderen Kommunen zu Verfügung gestellt werden konnte. Gleichzeitig wurde zugesagt, dass die UHGW diese Beträge erneut in 2024 beantragen kann.

 

Im SSV 199 sollen Mittel für den Verfügungsfonds beantragt werden.

 

Kommentar Herr Dr. Kerath zur Kategorie D Innenstadt/Fleischervorstadt – Musikschule

Eigentlich wollte die Stadt das Gebäude aufgeben und in die Hans-Beimler Straße ziehen, wenn der Kreis das Gebäude (jetzige Berufsschule) seinerseits räumt.

Herr Dr. Kerath möchte Klärung, warum dieser Punkt dort aufgeführt ist. Er sieht das so, weil das ja Innenstadt ist und man wohl offensichtlich zu einem anderen Standpunkt gekommen ist und möglicherweise das aktuelle Gebäude der Musikschule doch erhalten will oder gibt es einen anderen Grund. 

 

Antwort Frau Schinkel

Die Maßnahmen in der Kategorie D zeigen die noch zu realisierenden Vorhaben (Beseitigung der festgestellten städtebaulichen Missstände) auf. Sie sind noch gleichlautend wie in den vergangenen Jahren. Sofern ein Vorhaben zukünftig beantragt wird, sollte es in der Kategorie D entfallen. Das Gebäude der Musikschule ist nach wie vor ein kommunales Gebäude und befindet sich im Sanierungsgebiet. Sofern es nicht zu Veränderungen kommt, ist es einfach noch unseres und es sollten perspektivisch Chancen gesucht werden, das Gebäude zu sanieren, wenn es in unserer eigenen Nutzung bleibt. Wenn nicht, ist dann natürlich der Verkauf anzustreben. Grundsätzlich zeigt die Kategorie D dem zuständigen Ministerium auf, welche Maßnahmen noch realisiert werden müssen, um die städtebaulichen Missstände zu beheben.

 

Herr Dr. Fassbinder ergänzt, dass die Idee der Umlagerung der Musikschule weiterhin aktuell ist.

 

Frage Herr Rappen an Frau Schinkel

Besteht überhaupt eine Aussicht, für die beantragten 5 Mio. Euro einen positiven Bescheid zu bekommen oder ist das Geld für uns dementsprechend weg?

 

Antwort:

Der jetzige Stand ist, dass per E-Mail zugesagt worden ist, dass wir diese Mittel beantragen dürfen.

 

Herr Rappen stellt 3 weitere Fragen:

Frage zu den 2023 beantragten Mitteln –

  1. Gibt es da irgendwelche Signale aus Schwerin, ob die Beantragung realistisch ist, dass die Mittel genehmigt werden, insbesondere Steinbecker Straße oder ist das eher zweifelhaft? Und wenn es zweifelhaft ist - warum wird erneut beantragt? Schwerin wird ja Gründe haben, wenn sie nicht genehmigen wollen.
  2. Es geht um den Straßenzustand in der Innenstadt, wo wir kein Städtebaufördermittel haben. Auch am Stadtrand besteht erheblicher Bedarf, Straßen und Wege instand zu setzen. Es ist eine schwierige Zeit, wo wir nur in der Innenstadt aktiv sind, da hier Städtebaufördermittel vorhanden sind.
  3. Herr Rappen möchte genauere Informationen haben über die wegfallenden Mittel. Wie lange hatten wir diese schon eingeplant und was für Konsequenzen hat der Wegfall für die Projekte? Betrifft es nur diese 5 Mio. Euro, die wir jetzt neu beantragen oder sind weitere Mittel davon betroffen?

 

Antwort Frau Schinkel zu Frage 1 – Steinbecker Straße:

In der Vergangenheit hatten wir bereits die Situation, dass die Mittelbewilligung noch nicht zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorlag. Sofern bis zur Antragsstellung (15. Oktober 2023) die Zustimmung für die bereits für 2023 beantragten Vorhaben vorliegt, werden diese Vorhaben nicht erneut beantragt. Inwieweit diese Vorhaben in der Haushaltsgenehmigung Berücksichtigung finden, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.

 

Herr Dr. Fassbinder ergänzt zu Frage 2

Wir sanieren auch andere Straßen, z. B. die Tallinner Straße und die ist nicht in der Innenstadt. Davor wurde der Gedser Ring gemacht – auch nicht in der Innenstadt. Aber es ist auch eine grundsätzliche Frage - macht man die Sanierung komplett aus dem Kernhaushalt ist das natürlich auch möglich. Wir sind im Moment in Gesprächen mit den Ministerien (Schwerin und Berlin) zum drohenden Verfall von Städtebaufördermitteln. Deswegen gibt es ja diese Umschichtungen zu anderen Kommunen, da wir voraussichtlich nicht alle Städtebaufördermittel, die wir beantragt haben, fristgerecht abrufen können. Das hat ein ganzes Bündel von Gründen. Es ist ein Problem, dass es viele Kommunen betrifft – uns auch – und wir sind dabei, Lösungen zu suchen. Eine Lösung ist eben, Mittel freizugeben für andere Kommunen.

 

Frage Herr Al-Kouri:

Seit wann ist bekannt, dass diese Fördermittel eventuell verfallen werden?

 

Antwort Dr. Fassbinder:

 

Theoretisch verfallen können diese, das ist bekannt seit der Bewilligung. Es gibt Fristen, in die man diese Gelder einsetzen muss. Diese Fristen sind in den letzten Jahren immer bundesweit verlängert worden. Wir sind seit Anfang des Jahres mit den Ministerien in Gesprächen, um Lösungen zu finden.

 

Herr Rappen wiederholt seine Frage erneut zu den verfallsbedrohten Fördermitteln zum Jahresende 2023 oder 2024.

 

Antwort Dr. Fassbinder:

Diese Information haben wir schon gegeben, dass wir diese Mittel deshalb eingestellt haben.

 

Einwurf Herr Rappen: Von den ca. 17/18 Mio. retten wir 5 Mio. Euro?

 

Dr. Fassbinder: Vielleicht/wahrscheinlich.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0