21.06.2023 - 15.2 Grundversorgung sichern - Signal für körperlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ neue Version am 19.06.2023
- Datum:
- Mi, 21.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Volkenand bringt die Beschlussvorlage ein und erläutert diese. Da die Universitätsklinik in der Region eine medizinische Grundversorgung absichern muss, ist es nach seiner Ansicht von großer Bedeutung, auch in Greifswald Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Daher richtet sich der Appell an die Universitätsmedizin, dafür Sorge zu tragen. Wichtig ist ebenfalls, dass Gynäkologen an der Unimedizin auch dafür ausgebildet werden. Er fordert weiterhin eine Abschaffung des § 218 des Strafgesetzbuches.
Herr Prof. Dr. Stamm-Kuhlmann teilt mit, dass er über Herrn Jenssen die Einladung an die Unimedizin gerichtet hat, zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Von diesem Angebot wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Frau Hübner weist im Vorfeld noch einmal darauf hin, dass im Gespräch mit dem Leiter der Gynäkologie klargestellt wurde, dass es kein Einstellungskriterium sein darf, ob ein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch durchführt oder nicht. Dieses ist klar gesetzlich geregelt und wurde in der Vorlage auch bereits geändert. Sie berichtet über ein Gespräch mit dem Leiter der Gynäkologie, Herrn Prof. Dr. Zygmunt. Dieser betont, dass er den Ärzten die Entscheidung selbst überlasse, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
Frau Keppler (Medizinstudentin an der Unimedizin Greifswald und Mitglied AG Medizin und Menschenrechte) stellt auch noch einmal ihre Sichtweise vor und möchte ebenfalls an die Unimedizin appellieren, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
Frau Schmidt spricht sich ebenfalls im Namen der AG Medizin und Menschenrechte für die BV aus. Frau Dr. Wolf-Körnert befürwortet einen Appell. Sie findet allerdings die Vorlage nicht geeignet.
Herr Drewes kann dieser Vorlage nicht zustimmen. Er sieht hier klar eine aktuell geltende Rechtsprechung.
Herr Jenssen sieht hier den Bildungsausschuss nicht in der Zuständigkeit. Er verweist ebenfalls auf die Gesetzgebung und darauf, dass der Ausschuss nicht die Befugnis hat, in die Personalpolitik der Unimedizin einzugreifen.
Herr Rappen erklärt, dass an der Unimedizin sehr wohl dieses Fachgebiet gelehrt wird und er findet, dass es auch zumutbar ist, längere Wege auf sich zu nehmen. Es besteht aktuell leider kein Übermaß an Ärzten. Er findet es auch fair, dass man den Ärzten die Entscheidung überlassen sollte, einen Abbruch vorzunehmen. So, wie man auf der anderen Seite auch den Frauen die Entscheidung überlässt.
Es wird im Ausschuss weiterhin darüber diskutiert.
Die Vorlage ist weiterhin nicht ganz korrekt. Frau Hübner schlägt vor, den vorliegenden Text abzustimmen, obwohl er eine frühere Fassung darstellt.
Es wird von mehreren Mitgliedern vorgeschlagen, diese Vorlage nicht abzustimmen.