06.09.2023 - 9.3 LKW - Schäden am Dach

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Antragsteller wird vertreten durch Stefan Schneider.

Es wurden bereits Schilder aufgestellt, die eine Lastenbegrenzung von 7,5 Tonnen vorgibt. Ebenso befindet sich in der betreffenden Straße ein Poller - dies führte bisher nicht zum gewünschten Erfolg. 

Möglichkeit weiterer/neuer Beschilderung (z.B. max. Durchfahrtshöhe statt Gewicht) wird von der Stadtverwaltung mitgenommen und geprüft, ggf. wird dies im Ausschuss für öffentliche Ordnung ebenso besprochen. Herr Schneider wird zudem gebeten, dass sich der Vermieter nochmal schriftlich mit dem Anliegen an die Bürgerschaftskanzlei wendet.

 

Anmerkungen:

Ortsteilbudget soll den Einwohnern in Formen von z.B. Angeboten zu Gute kommen. 

Antrag behandelt Schäden von Dritten an Privateigentum, wofür die OTV keinen Auftrag hat. Lediglich für Graffitibeseitigung übernimmt die OTV auf Antrag Kosten. 

 

Fragen:

Werden die entstandenen Schäden bereits von einer Versicherung gedeckt? - konnte nicht beantwortet werden, da Herr Schneider vertretend für den Antragsteller vor Ort und nicht der Versicherungsnehmer ist.

 

Herr Schneider wird gebeten den Antrag zurückzuziehen. Der Antrag wird nicht zurückgezogen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

5

1