11.09.2023 - 9.8 Aktualisierung der Gebührensatzung der Universi...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Felkl stellt die Aktualisierung der Gebührensatzung vor. Aufgrund von verschiedenen Änderungen (gestiegene Kosten für die Bewirtschaftung der Sportstätten, neuer Vertrag für das Freizeitbad Greifswald, einige Sportstätten wurden saniert bzw. neu errichtet) wurde gemeinsam mit dem Immobilienverwaltungsamt (als Bewirtschafter der Sportstätten) die neue Gebührensatzung erarbeitet. Am eigentlichen Satzungstext ist nicht viel verändert worden; es wurden Haftungsregelungen und die Umsatzsteuerpflicht eingearbeitet. Die Kalkulation der Gebühren erfolgte nach dem Kommunalabgabengesetz. Eine Beschlussfassung wird für den 04.12.2023 in der Bürgerschaft angestrebt. So besteht bis zur nächsten Gremienrunde ausreichend Zeit für Fragen und Vorschläge.

 

Herr Hollandt erklärt, dass die Stadt nach dem Kommunalabgabengesetz verpflichtet ist, die Gebühren kostendeckend zu erheben, außer es besteht ein öffentliches Interesse (s. Gruppen A – gemeinnützigen Sportvereine und B – gemeinnützige Vereine, freie Träger von Bildungseinrichtungen etc.). Es wird vorgeschlagen, den Kinder- und Jugendsport von den Gebühren zu befreien (derzeitig in M-V nur in der Halle des LK V-G in der Siemensallee). Das Gleiche gilt für Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Kosten für die Gebührenbefreiungen müssen durch die Stadt ausgeglichen werden. Derzeitig befindet sich die Kostenkalkulation noch in der Prüfung.

 

In der Gebührentabelle gibt es eine Besonderheit bei der Sporthalle 4 (Blaues Wunder, Trelleborger Weg), die einen sehr schlechten Bauzustand im Sanitärbereich, auf der Sportfläche und an den Anlagen, die an die Sportfläche angrenzen, aufweist. Hier wurde entschieden, bei den alten Gebührensätzen zu bleiben und nur die Umsatzsteuer aufzurechnen. Um die bestehende „Ungerechtigkeit“ bei den Einfeld-, Zweifeld- und Dreifeldhallen aufzuheben, wird hier zukünftig mit unterschiedlichen Gebührensätzen gearbeitet.

 

Herr Rappen: Es wird nach gemeinnützigen Sportvereinen, die im Stadtsportbund sind, und nach gemeinnützigen Vereinen, die nicht im Stadtsportbund sind, unterschieden. Gibt es noch gemeinnützige Sportvereine, die nicht im Stadtsportbund sind?

Herr Hollandt: Ist nicht bekannt.

 

Herr Rappen: Es sind Werterhaltungsmaßnahmen für die alte CDF-Halle in Höhe von 250.000 EUR für 2024 vorgesehen. Was ist geplant und sind die Werterhaltungsmaßnahmen aufgrund des Ersatzbaus noch notwendig?

Herr Kremer: Das ist die Entscheidung vom Amt für Bildung, Kultur und Sport. Wenn die beiden Sporthallen saniert sind und die Sporthalle am Schulzentrum gebaut ist, müsste über die alte CDF-Halle auch eine Betrachtung im Rahmen der Haushaltsplanung vorgenommen werden. Die Halle im derzeitigen Zustand weist Mängel auf. Werden diese nicht beseitigt, muss man über eine Sperrung der Halle entscheiden. Die 250.000 EUR sind für einen Abriss oder alternativ für eine Sanierung eingestellt.

 

Frau Görs informiert, dass diese Halle eine gute Auslastung durch den Vereinssport aufweist, aber die Sanitäranlagen einer Sanierung bedürfen.

 

Herr Krüger stimmt Frau Görs zu, dass die Halle definitiv benötigt wird, kann aber auch Herrn Kremers Argumenten folgen, dass diese Halle dringend einer Bewertung durch Sportbund und dem Fachamt bedarf, ob diese noch benötigt wird, wenn die zwei neuen Sporthallen fertiggebaut und in Betrieb genommen sind. Derzeitig sollte genau abgewogen werden, wie viel Geld noch in die Sanierung der alten Halle investiert wird.

 

Herr Dr. Kerath: Wie werden die neuen Sporthallen 2 und 3 kalkuliert?

Herr Kremer: Auf Basis der geschätzten Baukosten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen

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