18.10.2023 - 10.15 Pachtnachlässe auf städtischen landwirtschaftli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr König bringt Beschlussvorlage ein und bedankt sich für die gute Kooperation der Stadtverwaltung.

 

Frau von Busse

. informiert, dass sich die Stellungnahme der Verwaltung auf die vorherige Version der Beschlussvorlage bezogen habe und in diese aktuelle Version in weiten Teilen übernommen worden sei.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Im besonderen öffentlichen Interesse wird landwirtschaftlichen Betrieben auf Antrag 5 % Pachtnachlass gewährt, wenn diese für das Vorjahr eine Erfüllung des “Reduktionskonzeptes Biodiversitätsgefährdende Stoffe”, hier insbesondere des Kriteriums der Checkliste „Integrierter Pflanzenschutz“, nachgewiesen haben. Dies gilt nur für Verträge, die neu abgeschlossen bzw. verlängert werden und Pachten nach dem aktuellen Grundstücksmarktbericht für Neuverpachtung beinhalten. Für Neupachtende kann der Pachtnachlass nach Ablauf des ersten Bewirtschaftungsjahres auf Antrag rückwirkend erstattet werden. Zertifiziert biologisch wirtschaftenden Betrieben wird der Preisnachlass bei Verlängerung bzw. Neuabschluss von Verträgen auf Antrag grundsätzlich gewährt. Der Preisnachlass gilt zunächst für die ersten 6 Pachtjahre, in denen die Voraussetzungen stichprobenartig überprüft werden. Nichterfüllung der Bedingungen bewirkt eine Streichung des Pachtnachlasses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

27

12

0