18.10.2023 - 10.6 Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung haben Herr Kramer und Herr Ziola ihre Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) beschließt die Bürgerschaft, dass der Gemeindewahlausschuss neben dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden aus weiteren sechs Mitgliedern nebst Stellvertretung besteht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

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Anlagen

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