06.11.2023 - 8.4 15. Änderungssatzung zur Änderung der Straßenre...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Straßenreinigungsgebührensatzung wird alle drei Jahre angepasst; die 14. Änderungssatzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung läuft zum 31.12.2023 aus.

 

Die neue Kalkulation wurde nach dem Kostendeckungsprinzip erstellt.

 

Herr Evers: Warum weist die Kalkulationstabelle keine Preissteigerung für die Jahre 2024, 2025 und 2026 aus? Werden „tatsächliche“ Lohnkosten zugrunde gelegt oder die nach KGSt?

Frau Stöwer: Die Kalkulation wurde aus dem Durchschnitt der letzten Jahre errechnet. Eine Steigerung ist enthalten, die auf drei Jahre aufgeteilt wird. Die Personalkosten wurden auf Grundlage der Zuarbeiten der einzelnen Mitarbeiter für Straßenreinigung vom Haupt- und Personalamt errechnet (eine Steigerung ist enthalten).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

3

 

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