06.11.2023 - 8.19 Neufassung der Satzung über die Sondernutzung a...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Tagesordnungspunkte 8.19 und 8.22 werden zusammen behandelt.

 

Herr Schick bringt die Vorlagen ein. Der Forderung aus dem politischen Raum, eine Regelung für die Wahlwerbung zu treffen, wird mit der Sondernutzungssatzung nachgekommen. Die Problematiken E-Tretroller, öffentliche Ladesäulen und die Brücke Wieck (Einschränkung des Nutzerkreises) werden ebenfalls in der Sondernutzungssatzung abgehandelt und in der Gebührensatzung (TOP 8.22) dargestellt.

 

Herr Barsch: Für Wahlplakate werden Regelungen geschaffen, die so nicht durchsetzbar sind. Wie stellt die Verwaltung sich eine praktikable Kontrolle vor?

Frau von Busse: Diesen Beschluss hat die Politik vor mehreren Monaten gefasst. In der Stellungnahme der Verwaltung wurden damals genau diese Bedenken vorgetragen. Die Verwaltung wird diese Kontrollen nicht durchführen.

 

Herr Rappen: Wurde darüber nachgedacht, feste Zonen für die E-Tretroller einzurichten?

Herr Schick: Die Platzverhältnisse lassen das in vielen Bereichen des öffentlichen Verkehrsraums nicht zu. In der Satzung wurden die Bereiche dargestellt, wo sie nicht abgestellt werden dürfen; in den restlichen Bereichen mit Auflagen, wie sie abgestellt werden müssen. Verstöße können auch letztlich zur Entziehung der Sondernutzungsgenehmigung führen.

 

Herr Dr. Kerath: Es besteht weiterer Gesprächsbedarf zur Ausweisung von bestimmten Bereichen für das Abstellen von E-Tretrollern; in Stralsund wurden auch Negativregelungen verfügt. Bezüglich der Wiecker Brücke ist nicht geregelt, wie mit den Leuten verfahren wird, die nicht mehr die Brücke mit ihrem Auto passieren dürfen. Wie erfolgt die praktische Umsetzung? Was passiert mit den Guthaben, die auf den Chips noch gespeichert sind?

Herr Schick: Die Sondernutzungssatzung wird dahingehend ergänzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

4

2

 

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Anlagen