08.11.2023 - 9.1 Neufassung der Satzung über die Sondernutzung a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi, 08.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66.2 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Unterhaltung von Verkehrsanlagen
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Schick erläutert die Vorlage, die sich auf die Wahlwerbung, auf E-Roller, die E-Ladesäulen sowie die Einschränkung des Nutzerkreises Wiecker Brücke bezieht.
Frau Socher hinterfragt die Problematik Stellplätze für E-Roller. Herr Schick informiert, dass die Satzung zwar keine ausdrücklichen Flächen ausweist, aber Verbotszonen festlegt. Dies ermöglicht einen größeren Spielraum gegenüber den Betreibern bei Verstößen.
Auf Nachfrage von Herrn Gabel erläutert Herr Schick, dass der Nutzer einen entsprechenden Hinweis erhält, wenn er seinen Roller in einer Verbotszone abstellt.
Herr Richter hinterfragt die Durchsetzung der Verordnung seitens der Stadtverwaltung. Herr Schick bestätigt, dass der Informationsfluss zu Verstößen von den Mitarbeitern zum größten Teil gewähreistet ist.
Frau Dr. Fast möchte erfahren, wie die Vorschriften zur Wahlwerbung (Begrenzung auf 3 Plakate pro Mast) umgesetzt werden. Herr Schick verneint eine stetige Kontrolle seitens der Verwaltung; es vielmehr an die Verantwortung der Zielgruppe appelliert.
Frau Horn wirbt für diese Satzung, weil alle Beteiligten an einem konstruktiven Verfahren interessiert sind.
Herr Ziola beantragt, dass die paragraphenweise Abstimmung, weil seine Fraktion die Begrenzung der Wahlwerbung ablehnt.
Frau Sochers Vorschlag, den § 5d einzeln und alle weiteren Paragraphen im Block abzustimmen, wird gefolgt.