20.11.2023 - 8.27 Neufassung der Satzung über die Sondernutzung a...

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Frau von Busse

. informiert, dass Herr Dr. Kerath im Vorfeld dankenswerter Weise einige Hinweise gegeben habe:

  • Anregung der Beteiligung der AG „Barrierefreie Stadt“
    Mittlerweile gebe es eine Stellungnahme der AG, die sich insbesondere mit der Querung der Wiecker Brücke beschäftige. Laut ihres Protokolls spreche sich die AG dafür aus, dass weiterhin Pflegedienste sowie körperlich eingeschränkte Personen (Merkzeichen „G“ und „AG“) die Brücke queren dürfen. Hinsichtlich des Überquerens durch die Anwohner*innen spreche sich die AG dagegen aus.

 

  • Frage nach einer Stellungnahme des VGI (Verein Greifswalder Innenstadt e.V.)
    Der VGI habe mehrere Punkte angeregt:
     
    • Warenauslage
      Momentan bestehe die Regelung, dass Verkaufseinrichtungen mit Warenauslagen, die vorübergehend mit einer baulichen Anlage angebracht oder aufgestellt werden, 50 cm in den Straßenraum hervorstehen dürfen. Der VGI wünsche sich eine Erweiterung auf einen Meter.
      Dies sei durch die Stadtverwaltung abgelehnt worden. An manchen Stellen seien bereits 50 cm knapp. Ein Meter könne im Einzelfall zur Behinderung der Feuerwehr oder Ähnlichem führen.
       
    • §3 Abs. 2 g) Anzahl der Werbeaufsteller/Warenauslagen
      Bisher sei maximal ein Werbeaufsteller, Klappaufsteller oder eine mobile Fahne möglich. Der VGI wünsche sich, dass dies additiv zusätzlich zur Warenauslage möglich sei. Zudem werde diese Werbung vom VGI nicht nur für den Ort der Leistung vorgesehen, sondern auch in einiger Entfernung.
      Da es momentan schon zu teilweisen Versperrungen der Laufbänder komme, seien regelmäßige Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes notwendig. Diese Regelung würde die Gesamtsituation verschärfen, weshalb die Verwaltung diesen Punkt ebenfalls abgelehnt habe.
       
    • Höhe der Werbeflächen
      Die Höhe für die Oberkanten der Werbe- und Klappaufsteller sei momentan auf 1,30m und die Höhe der Werbefahnen auf 2,60m begrenzt. Der VGI bittet, diese Höhen auf 3,10m anzuheben.
       
    • Beschilderung der Nebenstraßenhändler*innen
      Ein weiterer Wunsch des VGIs sei es, dass auch den Nebenstraßenhändler*innen erlaubt sei, am Kopf der jeweiligen Stichstraße einen Aufsteller oder eine Werbefahne aufzustellen.
      Insbesondere am Knotenpunkt der Steinbeckerstraße zeige es sich aktuell sehr deutlich, dass schon zu viele Aufsteller vorhanden seien. Die Verwaltung arbeite bereits seit einigen Jahren an einer Lösung. Es hätten mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH Gespräche stattgefunden, ob für die Seitenstraßenhändler*innen an den Kopfenden der jeweiligen Nebenstraße Sammelwerbeanlagen aufgestellt werden könnten, mit denen die Läden in der entsprechenden Größe auf sich aufmerksam machen könnten. Die Form und das Aussehen seien bereits mit Ströer abgestimmt. Ebenfalls sei eine Beleuchtung der Schilder geplant.
      Hinsichtlich der Kosten habe Ströer angeboten, dass, wenn sie im Stadtgebiet eine zusätzliche digitale Werbeanlage aufstellen dürften, sie die Beschilderung für die Seitenstraßenhändler*innen gratis anböten. Die einzigen Kosten, die dann auf die betroffenen Händler*innen zukämen, wären einmalige Kosten für das Schild. Laut der Berechnungen handele es sich hierbei um ca. 200 bis 300 EUR.
      Die Idee wolle die Verwaltung weiter verfolgen. Momentan befinde man sich in der Abstimmung, ob es einen weiteren Standort für die digitalen Anzeigen geben könne.
      Zum jetzigen Zeitpunkt seien fünf digitale Standorte beantragt, die im Werberahmenvertrag mit Ströer vereinbart seien, um als Gegenleistung die zweite von Ströer finanzierte Toilette zu erhalten. Für die sechste digitale Großwerbeanlage müsse der Antrag gestellt und ein Standort gefunden werden. Erst dann könne die Idee mit den Seitenstraßenhändler*innen weiterverfolgt werden. Durch die Pandemie und die wirtschaftliche Lage der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH seien diese Pläne etwas in den Hintergrund getreten. Es werde aber weiterhin daran festgehalten.
       
    • Zusätzliches Aufstellen von Sitzmöglichkeiten
      Ein zusätzlicher Wunsch der VGI sei es, den Händler*innen grundsätzlich zu erlauben, temporär zwei Stühle oder eine Bank mit zwei Sitzplätzen, als nichtkommerzielle Möglichkeit innerhalb des unter § 3 Abs.2 f) und g) genannten Boulevards aufzustellen. Das Aufstellen der Möbel sei nur innerhalb der eigenen Öffnungszeiten gestattet. 
      Aus Sicht der Verwaltung habe die Innenstadt sehr viel Aufenthaltsqualität, weil sie nicht überladen sei. Sollte jeder Laden zwei Stühle oder eine Bank aufstellen, was über die Sondernutzung hinausgehe und das in den unterschiedlichsten Farben, bestehe die Frage, ob dies ins Stadtbild passe.
       
    • Straßenmusikant*innen
      In § 4 Abs. 1 c) sei geregelt, wo und wie lange an welcher Stelle Straßenmusikant*innen auftreten und ohne Verwendung elektroakustischer Verstärker musizieren dürften. Laut Wunsch des VGI sollen sie zukünftig 30 min mit Verwendung eines elektroakustischen Verstärkers stehen dürfen. Für die Straßenmusikant*innen ohne elektroakustische Verstärkung gebe es dann keine zeitliche Begrenzung mehr.
      Die Verwaltung halte diesen Wunsch für nicht förderlich.
       
  • Sonntagsfahrverbot

Das Sonntagsfahrverbot sei beim Übertragen der Satzung untergegangen und werde in einer Versionierung der Vorlage wieder aufgenommen.

 

  • Inkrafttreten und Umgang mit den Brückenchips
    In die Versionierung solle ebenfalls ein gemeinsamer Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Sondernutzungssatzung sowie der Sondernutzungsgebührensatzung aufgenommen werden.
    Die Verwaltung schlage vor, dass beide Satzungen zum 01.02.2024 in Kraft treten. Jede*r Chipbesitzer*in habe vor Erhalt des Chips einen Antrag stellen und die entsprechende Berechtigung nachweisen müssen. Demnach lägen die Kontaktdaten aller Personen im zuständigen Fachamt vor, wodurch alle Chipbesitzer*innen angeschrieben und über eine gegebenenfalls geänderte Beschlusslage durch die Politik informiert werden könnten. Technisch bestehe die Möglichkeit alle Chips zu deaktivieren. Der Chip der Personen, die dem Berechtigungsprofil entsprechen, werde wieder freigeschaltet. Die Problematik, die sich dabei ergebe, sei der Umgang mit dem noch vorhandenen Guthaben auf deaktivierten Chips. Dieses müsste dann ausgezahlt werden. Das Verfahren sei etwas komplizierter als das ursprünglich angedachte Auslaufenlassen der Chips. Auf Hinweis des Rechtsamtes habe man sich jedoch dazu entschlossen – sofern der Beschluss gefasst werde –, die Chips zum Stichtag 31.01.2024 zu deaktivieren. Die neuen Berechtigten könnten dann mit ihren aktivierten Chips die Brücke ab dem 01.02.2024 befahren.

 

  • Abstimmung mit Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow
    Die Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow sei mit dem Vorgehen einverstanden.

 

Frau Socher

. macht darauf aufmerksam, dass oftmals auch Gäste oder Lieferdienste über die Brücke fahren.

. fragt, ob dies erlaubt sei, wie es gegebenenfalls verhindert werden könne und woher die Personen die Chips hätten.

 

Herr Schick

. teilt mit, dass ein*e Hotelbesitzende*r einen Chip erhalte, wenn er dort wohne. Die Gefahr, dass diese Person ihren Chip an jemand anderes weitergebe, bestehe zu jeder Zeit und könne auch nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Lieferdiensten werde grundsätzlich kein Chip ausgehändigt. Der Extremfall wäre, dass kein Kfz die Brücke passieren dürfe – mit Ausnahme der körperlich eingeschränkten Personen mit „G“ oder „AG“-Merkzeichen. Dies sei allerdings nicht Thema dieser Satzung.

 

Herr Dr. Kerath

. bittet um Zusendung der Stellungnahme des VGI und der AG „Barrierefreie Stadt“.

Auf Nachfrage verneint die Verwaltung eine Übernahme der Stellungnahmen.

. merkt an, dass für die Auszahlung des Restguthabens auf den nicht wieder aktivierten Chips eine Deckungsquelle benötigt werde.

 

Der Oberbürgermeister

. sagt, dass im Haushalt oftmals mit Annahmen gearbeitet werde, sodass vermutlich keine neue Deckungsquelle benötigt werde. Möglicherweise könnten in der Veränderungsliste die geplanten Einnahmen angepasst werden.

 

Herr Schick

. ergänzt, dass in 2023 (Stichtag: 14.11.2023) Einnahmen aus dem Verkauf der Brückenchips von 34.143 EUR zu verzeichnen seien. Haushälterisch müsse hier lediglich eine Reduzierung um einen gewissen Schätzwert erfolgen.

 

Herr König

. erinnert sich, dass nicht alle Punkte in der AG „Barrierefreie Stadt“ zur Abstimmung gestanden hätten, sodass das Protokoll ihrer Sitzung gegebenenfalls noch ergänzt werden müsse.

 

Herr Dr. Fassbinder lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

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