20.11.2023 - 8.22 Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts...

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Herr Kramer

. berichtet, dass er bereits mehrfach von Bürger*innen zum Umgang mit der Situation befragt worden sei, wenn aufgrund der auslaufenden Frist Parkausweise vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung nach der alten Bewohnerparkgebührenordnung beantragt werden müssen.

 

Der Oberbürgermeister

. stellt fest, dass der Beschluss zur bestehenden Bewohnerparkgebührenordnung nicht rechtswidrig sei. Es handele sich hier lediglich um einen Beschluss, der womöglich im Urteil eines Gerichtes nun neu betrachtet werden müsse. Wenn der Beschluss rechtswidrig gewesen wäre, hätte er ihn beanstanden müssen.

 

Herr Schreiber

. ergänzt, dass die Satzung bestehe und die Verwaltung diese nicht eigenmächtig aus der Welt schaffen könne. Sie könne lediglich – soweit es möglich sei –, rechtskonform angewandt werden.

Daher werde versucht, zeitnah eine entsprechende Heilung durch eine neue Rechtsverordnung herbeizuführen. Die Bürgerinnen und Bürger hätten jederzeit die Möglichkeit, sofern sie der Auffassung seien, dass Bescheide rechtswidrig seien, sich dagegen zu wehren.

Ob das Urteil direkte Auswirkungen auf die hiesige Bewohnerparkgebührenverordnung habe, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden. Aber Parallelen seien festzustellen.

 

Herr Dr. Meyer

. sagt, dass, wenn nicht bekannt sei, ob das Urteil Auswirkungen auf die Verordnung habe, an der bestehenden zunächst keine Änderung vorgenommen werden sollte.

 

Herr Schreiber

. informiert, dass ein Urteil, welches eine andere Kommune und einen anderen Bescheid betreffe, keine direkten Auswirkungen habe. Aber inhaltlich seien die dort getroffenen und die hiesigen Regelungen vergleichbar. Insofern reagiere die Stadtverwaltung darauf und unterbreite einen entsprechenden Vorschlag.

. empfiehlt, um möglichst rechtssicher zu agieren, die bestehende Verordnung nicht so zu belassen.

 

Herr Dr. Fassbinder lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

1

0