06.11.2023 - 8.27 Erstattung von Umbaukosten

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Feldt bringt die Vorlage ein. Da der Mietvertrag mit der ABS gGmbH letztlich nicht zustande gekommen ist, aber im Vorfeld Umbaumaßnahmen im Laborgebäude des TZV beauftragt wurden, muss die Erstattung von den entstandenen Umbaukosten an die WITENO GmbH erfolgen.

 

Herr Dr. Fassbinder ergänzt: Falls die WITENO GmbH, als Tochterunternehmen der Stadt, durch die Nichterstattung der Kosten in Schwierigkeiten gerät, die Stadt dann haftbar ist. Sollte das Objekt gut vermietet werden können, schlägt sich das positiv auf die WITENO GmbH nieder und könnte positive Folgen auf den zukünftigen Zuschussbedarf von WITENO haben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

1

1