04.12.2023 - 10.30 Strombilanzkreismodell für städtische Liegensch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr König

. bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Dr. Kerath

. geht auf die ergänzende Beantwortung seiner Kleinen Anfrage „Photovoltaik - Ergänzende Fragen zur Beantwortung der KA/07/0183“ (KA/07/0183-01) ein und sieht der Umsetzung dieses Beschlusses kritisch entgegen. Gemäß der Beantwortung der Kleinen Anfrage sollen die Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern des neuen Schulzentrums im Sommer abgeschaltet werden, weil eine Einspeisung nicht erfolgen könne, obwohl gerade in der Zeit vermehrt Strom produziert werde. Jetzt fänden die Aufgrabungen statt, sodass in dieser Zeit die fehlenden Kabel verlegt werden sollten.

 

Herr König

. ist skeptisch gegenüber der Beantwortung der Verwaltung.

. macht aber darauf aufmerksam, dass es hierbei nicht nur um ein Schulgebäude bzw. ein Dach gehe, sondern es gehe um alle Anlagen, die von der Kommune derzeit betrieben oder zukünftig noch betrieben werden. Wenn beispielsweise ein Hektar auf den dafür vorgesehenen Vorzugsflächen mit städtischen Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden, könnte dies im Strombilanzkreismodell berücksichtigt werden, was die Amortisierung der Anlagen beschleunige, wodurch die Stromkosten reduziert werden und ab einem gewissen Punkt gewinnbringend seien.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine möglichst umfassende Installation von Anlagen zur Energiegewinnung auf den Dächern kommunaler Liegenschaften zu bewirken. Hierzu wird der Oberbürgermeister insbesondere beauftragt:

 

  1. In engem Dialog mit den Stadtwerken Greifswald die Umsetzbarkeit des Strombilanzkreismodells für kommunale Liegenschaften zu überprüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.

 

  1. Im Rahmen der Prüfung ein Kataster über die städtischen Immobilien (Schulen, Verwaltungsgebäude, Parkplätze) anzulegen, um deren Solarpotenzial (Dach- und Fassadenflächen) auch im Hinblick auf etwaige Hemmnisse (Statik, Denkmalschutz, Stromnetz) zu überprüfen. Auf Grundlage dieses Katasters soll ein Ausbaupfad skizziert werden, mit dem initiale Kosten und erwartbare Einsparungen durch das Strombilanzkreismodell abgeschätzt werden.

 

  1. Die Auslegung der Photovoltaikanlagen der in Planung und Bau befindlichen kommunalen Immobilien in Anbetracht der wahrscheinlich veränderten Nutzungsoptionen (höhere Eigenstromverwendung durch das Strombilanzkreismodell) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

  1. Innerhalb der bestehenden Personalstruktur beispielsweise im Rahmen einer Beauftragung verantwortliche Personen für die Umsetzung des Projektes „Strombilanzkreismodell“ bzw. „Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften“ zu benennen.

 

  1. Nachrangig die Finanzierungen von Anlagen über Crowdinvestments zu prüfen. Crowdinvestments sind erwünscht, sollen aber den PV-Ausbau nicht verzögern (Vgl. B708-27/18 und BV-P/07/0179).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

6

1