04.12.2023 - 10.17 Maßnahmen der Klimafolgenanpassung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.17
- Zusätze:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, neue Version am 28.11.2023
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 04.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Greifswald erlebte mit ausgedehnten Trockenphasen und hohen Temperaturen in den letzten Jahren bereits erste Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels. Zukünftig drohen uns Gefahren durch Meeresspiegelanstieg und Überflutungen, verstärkte Hitzewellen und sehr intensive Niederschläge.
Neben den notwendigen technischen und gesellschaftlichen Maßnahmen, die den Klimawandel verlangsamen sollen, muss sich die Stadt auch darum bemühen, seine Auswirkungen auf die Menschen abzufedern.
Die Gefahren des Klimawandels für die Stadt Greifswald und ihre Einwohner*innen müssen eingeschätzt und vorbeugende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird daher beauftragt,
- …die Bevölkerung Greifswalds besser über die Folgen des Klimawandels für ihren Alltag und ihre Stadt zu informieren und darüber hinaus Hinweise zu geben, wie sie als Einwohner*innen praxisnah darauf reagieren können. In Kooperationen mit Partner*innen soll es unterschiedliche bürger*innennahe Informationsformate geben, die noch im Winter 2023 starten.
- …dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt bei Städtebau, Gebäuden, Grüngestaltung/Straßenraum und Siedlungswasserwirtschaft weiterhin mit gutem Beispiel vorausgeht. Das Schwammstadtkonzept soll hierbei auch leitend werden. Bei Umgestaltungen und Neuanlage von kommunalen Flächen und bei grundlegenden Sanierungen, Um- und Neubauten von kommunalen Gebäuden und Anlagen sind mindestens folgende Punkte zu beachten und umzusetzen (Aufzählung offen):
- der Beschluss zum Mahdregime (BV-P-ö/07/0136-01),
- ausschließliche Pflanzung klima- und bodenangepasster Bäume, die zur Verschattung geeignet sind, mit prioritärer Berücksichtigung von großkronigen Laubbäumen (Bäume 1. Ordnung),
- Erhalt oder Einplanung von zusammenhängenden Baumpflanzungen sowie, wenn sinnvoll möglich, Verbindung von vorhandenen Grünflächen,
- nach Möglichkeit Erhalt bzw. Integration bestehender Gehölze in Baumaßnahmen,
- die Reduzierung von Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß und der Einsatz wasserdurchlässiger Bodenbedeckungen,
- multifunktionale Retentionsflächen,
- Fassadenbegrünungen,
- Beschattung öffentlicher Plätze,
-
hitzeangepasste/-abweisende Gebäude,
-
Schutz von Kellern vor Überflutung.
Diese Punkte sollen auch im geplanten Klimafolgenanpassungskonzept Berücksichtigung finden. In diesem Konzept sollen Prognosen für Klimaänderungsfolgen im Stadtgebiet erstellt werden.
- …soll bei den städtischen Beteiligungsunternehmen und Einrichtungen darauf hinwirken, dass sie Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in ihrem Bereich umsetzen.
- ...den Neubau und eine für die geforderten Arbeiten geeignete Ausstattung des Bauhofs zügig umzusetzen.
Sofern möglich sind Fördermittel für alle Maßnahmen einzuwerben.