04.12.2023 - 10.14.1 Änderungsantrag Neufassung der Satzung über die...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 10.14

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Der §5 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: 
    "Auf Antrag erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Wieck, auf der nördlichen Ryckseite, oder Ladebow sowie Personen mit Hauptwohnsitz in Greifswald und Merkzeichen aG oder G im Schwerbehindertenausweis für ihr zugelassenes Kraftfahrzeug bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine Sondernutzungserlaubnis, die Brücke in Wieck zu queren. 

    Die Sondernutzung ist auf Werktage beschränkt. Eine Sondernutzungserlaubnis für die Querung der Brücke in Wieck an Sonn- und Feiertagen ist ausgeschlossen".
  2. §5d Abs.1c) Satz 2 wird gestrichen.
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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

vom Einbringer übernommen

Punkt 2

20

19

1

 

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