15.01.2024 - 10.5 Prüfbericht und Prüfvermerk des Jahresabschluss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Zusätze:
- Ingo Ziola, Antragsberechtigt für den Fachausschuss neue Version am 12.01.2024
- Datum:
- Mo, 15.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Die TOP 10.5 bis 10.18 werden gemeinsam beraten.
Frau Socher: Lassen sich die ausstehenden Jahresabschlüsse der Städtebaulichen Sondervermögen schneller aufarbeiten? Gibt es einen Zeitplan?
Frau Dr. Oestreich: Die 2016er Jahresabschlüsse liegen dem Rechnungsprüfungsamt derzeit zur Prüfung vor. Für die Jahresabschlüsse bis 2014 wurde sich des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast bedient. Seit den 2015er Jahresabschlüssen prüft das Rechnungsprüfungsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald einzelne Jahresabschlüsse vollständig eigenständig; vier Sondervermögen wurden durch das RPA Wolgast geprüft. Dies soll zunächst so weitergeführt werden.
Frau Dehmlow: Die Jahresabschlüsse 2017 befinden sich in der Finalisierung; auch die 2018er sollen noch in diesem Jahr an das Rechnungsprüfungsamt übergeben werden. Aufgrund der Rückläufigkeit werden die Anmerkungen vom Rechnungsprüfungsamt in den noch ausstehenden Jahresabschlüssen berücksichtigt.
Frau Socher: Kann der Stadt ein Schaden aus Rückstellungen entstehen, wenn Fördermittel an Private ausgereicht worden sind und sich diese im Rahmen der abschließenden Abrechnung als nicht korrekt darstellen?
Die Beantwortung wird mit dem Protokoll nachgereicht.
nachrichtlich: In den Sondervermögen sind keine Rückstellungen gebildet worden; ggf. werden diese allein im Kernhaushalt dargestellt. Für derartige Sachverhalte sind bisher keine Rückstellungen gebildet worden. Sofern etwaige Sachverhalte bekannt werden, die durch Private nicht in den Sondervermögen ausgeglichen werden könnten, werden diese offenen Forderungen durch den Kernhaushalt ausgeglichen, sodass die Zahlung eines Vorteilsausgleichs als möglicher Schaden umgangen werden kann. Aus dem Kernhaushalt heraus werden diese offenen Forderungen dann beigetrieben.
Herr Evers: Warum wird das Rechnungsprüfungsamt Wolgast zukünftig nicht mehr zur Prüfung herangezogen?
Frau Dr. Oestreich: Das Rechnungsprüfungsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird zum Teil die Prüfungen selber übernehmen, um die Beratungskosten zu minimieren.
Es werden die TOP 10.5 bis 10.18 gemeinsam abgestimmt.