17.01.2024 - 10.1 Bewohnerparkgebührenordnung der Universitäts- u...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Laut Herrn Winckler berücksichtigt die erneute Beschlussvorlage die rechtliche Bestimmungen gemäß eines Urteils des BVG, wonach die Bürgerschaft die Höhe der Gebühr festzulegen hat.

Die Verwaltung schlägt einen jährlichen Betrag von 90,- € (inklusive aller Kosten) vor. Diese Kalkulation basiert auf einem Mittelwert der Beantragungen der letzten 3 Jahre.

Laut Frau Dr. Fast favorisiert die SPD-Fraktion nach wie vor einen Betrag von 75,- €.

Frau Prof. Dr. Tolani gibt für die CDU-Fraktion weiterhin 30,- € an.

Auf Nachfrage von Herrn Ziola bestätigt Herr Winckler, dass die Beantragung weiterhin im Stadthaus entweder mit oder ohne vorherigem Online-Termin zu den üblichen Öffnungszeiten möglich ist. Die Bezahlung erfolgt am Kassenautomaten. Parallel soll die digitale Beantragung so schnell wie möglich eingerichtet werden.

Herr Prof. Dr. Münzenberg stimmt für seine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a. aufgrund der für die Innenstadt nachteiligen Raumeinnahme durch parkenden Verkehr dem Vorschlag der Verwaltung zu. 

Abgestimmt wird über die aktuelle Vorlage der Verwaltung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

6

1