22.02.2024 - 11.16 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.16
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24
KV M-V betroffen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Herr Khalil hat die Sitzung verlassen.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Bei der Abstimmung hat Herr Jaap seine Stimme nicht abgegeben.
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt aufgrund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und des §17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221 vom 23.08.2023), die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 105.1 – Steinbeckervorstadt/ Nord - für ein weiteres Jahr.
- Die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 105.1 – Steinbeckervorstadt/ Nord - ist ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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