22.02.2024 - 11.18 Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost –, ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24

KV M-V betroffen.

 

Der Redebeitrag von Herrn König wird als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigefügt.

 

Frau Dr. Wölk

. sagt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde. Allerdings gebe es einen Punkt, auf den die Fraktion noch einmal hinweisen wolle. In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestehe ein Problem mit den Mieten. Die Mieten seien sehr hoch und steigen stetig. Die Bürgerschaft hätte beschlossen, dass in Bebauungsplänen, in denen auch mehrgeschossiger Wohnungsbau geplant sei, eine Quote für den sozialen Wohnungsbau eingeführt werde. Angesichts der derzeitigen Mieten in der Stadt, halte die SPD-Fraktion diese Forderung auch für diesen B-Plan für sehr wichtig.

. bittet, um eindringliche Prüfung – ggf. auch mit dem Investor – inwieweit sozialer Wohnungsbau doch möglich sei. Die SPD-Fraktion behalte sich vor, über das weitere Vorgehen noch zu entscheiden, wenn es zur Abstimmung des Bebauungsplanes komme.

 

Herr Hochschild verlässt die Sitzung.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost -, Beschluss-Nr. B586-21/17 vom 17.07.2017, wird die Plangrenze des Aufstellungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost -  (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost -, einschließlich dessen Begründung, zu beteiligen.
  5. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – (Anlage 1) und dessen Begründung (Anlage 2) ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

34

0

0

 

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Anlagen

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