04.03.2024 - 9.7 3. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Friedhof...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Herrn Schick eingebracht. In der Änderungssatzung wurden die Gebühren auf Grundlage einer aktualisierten Kalkulation (sowohl für den Friedhof als auch für das Krematorium) neu ermittelt. Es werden in der Satzung Vorschläge unterbreitet, wo aus Pietätsgründen auf eine Gebühr verzichtet werden kann.

 

Herr Rappen: Woraus resultieren teilweise Kostensteigerungen von 50 %?

Herr Schick: Die letzte Änderungssatzung liegt etwas länger zurück (5 Jahre); es gibt u. a. andere Energiepreise.

Herr Rappen: Wenn aus Pietätsgründen Gebührennachlässe vorgeschlagen werden, so müsste im Anhang Punkt C, 1b) die Summe auch dort auf null gesetzt werden.

Herr Schick: Wird geprüft.

 

Frau Socher: Die Steigerungen sind enorm. Wie zählt die Nutzungsdauer bei mehreren Verstorbenen auf einem Urnengrab?

Herr Schick: Die Nutzungsdauer zählt ab der letzten beigefügten Urne.

Wie hoch ist der Kostendeckungsgrad bei dieser Satzung?

Herr Schick: Beim Friedhof, als öffentliche Grünfläche, beträgt der Kostendeckungsgrad 70 % - 72 %, beim Krematorium fast 100 %.

 

Herr Evers: Wer hat die Kalkulation erstellt?

Herr Schick: Die Abteilungsleiterin für Friedhofswesen unter Einbezug des Rechtsamtes und des Amtes für Finanzen (Amt für Finanzen hat nur stichprobelartig die rechnerische Richtigkeit prüfen können).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

3