04.03.2024 - 6.1 Vereinbarung zwischen der Universitäts- und Han...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Kremer bringt die Vorlage ein. Im Wesentlichen geht es um

 

  • einen Zuschuss in Höhe von 150.000 EUR für die Flutlichtanlage,
  • eine Gebührenfreiheit für die Nutzung des Stadions bis zum 30.06.2030,
  • eine Änderung des Vertrages zur gewerblichen Nutzung.

 

Nach Erteilung des Rederechts informiert der Kommunikationsmanager des Hauptsponsors des Greifswalder FC der JES.Group aus Brodersdorf, über vorgesehene Maßnahmen im Volksstadion.

 

Der Zeitplan ist sehr eng; ein Bauantrag soll bereits in der 11. KW gestellt werden.

 

Herr Rappen: Stehen die Masten neben der Eckfahne?

Nein, hinter der Eckfahne und dem jetzigen Zaun im Rasenbereich.

Wieso hat der Gestattungsvertrag eine Laufzeit bis 2030?

Für die Finanzierung der Flutlichtanlage wurden Fördermittel beantragt, die dann eine Fördermittelbindung beinhalten.

Was ist mit dem Wirtschaftsgebäude geplant?

Hier gibt es Anforderungen, denen Genüge geleistet werden muss: u. a. Schiedsrichterkabine mit eigener Toilette, vergrößerte Umkleideräume für Spieler, Behinderten-WC, gesonderter Raum für ärztliche Untersuchungen.

 

Frau Socher: Wie ist der Zeitplan für die gesamten Umbauten bei einem Aufstieg des GFC?

Zügig nach Genehmigung des Bauantrages. Bis zur Herrichtung des Stadions wurde bereits ein Ausweichstadion (Mommsenstadion in Berlin) benannt.

Welche Finanzierungen sind geplant?

Bei der Flutlichtanlage wird von einer Summe in Höhe von 800.000 EUR bis 1 Mio. EUR (Netto) ausgegangen, wovon 100.000 EUR u. a. aus dem Vorpommernfonds zugesagt wurden.

 

Herr Liedtke regt an, die Stadtwerke Greifswald GmbH als regionalen Anbieter und aufgrund der erforderlichen Netzanbindung einzubeziehen.

 

Es gibt Auflagen des DFB, neue Flutlichtanlagen mit LED auszurüsten und den dafür erforderlichen Strom nur aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Das Gleiche würde auch für die Rasenheizung, die im Gespräch war, zutreffen. Des Weiteren müssen Gutachten erstellt werden (Lichtemissionsgutachten, Bodengutachten, Schallgutachten, Luftverkehrsgutachten). Der Betrieb des Kletterparks wird wohl ohne Einschränkungen fortgeführt werden können (außer in der Bauphase (Hauptzufahrt zum Stadion)). Die Wartung der Container für die überdachten Zuschauerplätze wird durch den TÜV alle 5 Jahre geprüft (verantwortlich hierfür ist der Verein).

 

Herr Oberst betont den Mehrwert für die Stadt, für 150.000 EUR eine Flutlichtanlage zu bekommen.

 

Herr Kremer gibt trotz allem zu bedenken, dass für den normalen Sport in Greifswald eine Flutlichtanlage dieser Größenordnung nicht benötigt wird. Bei Auszug des GFC ist diese Anlage überdimensioniert und kann nur für einzelne Veranstaltungen genutzt werden; wenn die Stadt sie erneuern würde, wäre sie günstiger zu haben. Die Stadt erbringt nicht nur die 150.000 EUR, sondern auch den Gebührenausfall in Höhe von 268.000 EUR plus einen möglichen Umsatzsteuerausfall (Vorsteuerabzug reduziert sich). Im Falle eines Aufstiegs des GFC entstehen Fernseheinnahmen und somit auch höhere Werbeeinnahmen. Der Investor möchte nur investieren, wenn die Gebührenfreiheit gewährt wird; Verhandlungen sind in dem Punkt offensichtlich nicht möglich. Das Rechtsamt hat mitgeteilt, dass der Gebührennachlass nach den Vorstellungen des Investors in der Form nicht möglich ist, weil dann auch die Sportgebührensatzung mit einer entsprechenden Ausnahmeregelung für den GFC geändert werden müsste. Ob eine Satzungsänderung für einen Einzelfall rechtlich möglich ist, müsste dann geprüft werden. Erst nach Klärung aller offenen Punkte wird die Verwaltung die Gesamtbelastung für den städtischen Haushalt darstellen.

 

Weiterhin informiert Herr Kremer, dass der Investor momentan die Verhandlung zum Grundstück an der Sandfuhr ausgesetzt hat. Somit besteht die reale Gefahr, dass bei einem Nichtaufstieg des GFC dieses Projekt nicht umgesetzt wird.

 

Die Frage von Herrn Wang zum Umbau der Haupttribüne wird vom Kommunikationsmanager ausführlich erörtert; auch wird erklärt, dass eine Wiederverwendung der Altmaterialen nicht vorgesehen ist (werden deponiert).

 

Frau Görs: Warum sollen Gebühren erlassen werden?

Herr Jaap: Wenn der Verein der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Verbesserung des Stadions (ca. 3 bis 4 Mio. EUR) zuteilwerden lässt, wird auch eine Gegenleistung erwartet. Dem Verein wäre es lieber, wenn die Stadt die Flutlichtanlage errichten würde, weil sich somit auch u. a. die Frage des Vorsteuerabzugs nicht stellen würde. Wirtschaftlich betrachtet, müsste es für die Stadt unter dem Einsatz von 500.000 EUR Fördermitteln machbar sein, die Flutlichtanlage selbst zu bauen.

 

Herr Dr. Kerath appelliert, die Vorlage noch vor Ostern zuzustellen, damit in der Bürgerschaft am 08.04.2024 eine Entscheidung getroffen werden kann. Herr Rappen erwartet bereits bis zum Hauptausschuss ein Update.

 

Herr Evers geht davon aus, dass die Problematik „Umsatzsteuer“ von der UHGW beachtet wird. Bezüglich des Grundstücks an der Sandfuhr wird angeregt, dieses in die Verhandlungen einzubeziehen, sodass es ggf. an die Stadt zurückgehen kann. Hierzu informiert Herr Kremer, dass der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen wurde.

 

Herr Evers: Inwieweit darf sich der Präsident des Vereins an der Abstimmung und Diskussion beteiligen?

Herr Rappen: Im Rahmen der Informationsvorlage darf er das. In der Bürgerschaft darf er nicht an der Abstimmung teilnehmen.

 

Frau Socher möchte in der Vorlage beide Varianten (Stadt errichtet die Flutlichtanlage/Verein errichtet die Flutlichtanlage) zur Entscheidungsfindung vorgelegt haben. Herr Kremer sagt diese Berechnung, zumindest verbal, zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen

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