08.04.2024 - 10.13 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.13
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 08.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Bei der Abstimmung hat Herr Al Najjar seine Stimme nicht abgegeben.
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt aufgrund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V Nr. 28 vom 29.12.2023, S. 934) und der §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 vom 22.12.2023), die Satzung über die erneute Veränderungssperre für den räumlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße -, im Sinne des § 14 Abs. 4 BauGB unter Ausschluss des darin enthaltenen Teilbereichs des Sanierungsgebiets „Erweiterung Innenstadt/ Fleischervorstadt“.
2. Die Satzung über die erneute Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 3 – Stralsunder Straße - ist ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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