01.07.2024 - 15.4.1 Zuteilung der Sitze des Hauptausschusses

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Dr. Meyer

. schlägt vor, die entsprechenden Vorlagen im Block zur Kenntnis zu nehmen und nicht jede Vorlage zu verlesen.

 

Frau Prof. Dr. Tolani

. teilt mit, dass sie den Hinweis erhalten habe, dass die Vorlagen zu verlesen seien.

 

Herr Kramer

. spricht sich gegen die in den Vorlagen aufgeführte Reihenfolge der Fraktionen aus. Die AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft habe erhebliche Widersprüche erkannt und dies werde eine verwaltungsverfahrensgerichtliche Entscheidung nach sich ziehen.

 

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Kenntnisnahme:

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 11 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 13 Sitze des Hauptausschusses wie folgt zu.

 

Oberbürgermeister (geborenes Mitglied) – 1 Sitz

Zählgemeinschaft CDU/IBG/AdbM – 3 Sitze

Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – 2 Sitze

AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – 2 Sitze

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 2 Sitze

Zählgemeinschaft BSW/BG/FDP – 2 Sitze

Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI – 1 Sitz

 

Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaften zur Besetzung der Sitze und der Benennung von mindestens 3 Stellvertretungen gemäß § 6 (1) der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird auf den 31.07.2024 gesetzt.

 

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Ergebnis:

 

zur Kenntnis genommen

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