01.07.2024 - 15.4.14 Zuteilung der Sitze der Ortsteilvertretung Schö...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Wuschek

. ist der Meinung, dass die Zählgemeinschaft CDU/IBG/AdbM in dieser Ortsteilvertretung 3 Sitze innehaben müsste.

 

Herr Dietrich

. erklärt, dass die Sitze der Ortsteilvertretungen gemäß der Hauptsatzung ortsteilgenau anhand der tatsächlichen Stimmenanzahl plus die Stimmen aus der Briefwahl bestimmt worden seien.

. lädt Frau Wuschek ein, in einem gemeinsamen Termin die Zahlen gemeinsam durchzugehen.

 

Frau Wuschek

. bittet, die Berechnung zu allen Ortsteilvertretungen den Fraktionen per E-Mail zu kommen zu lassen.

 

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Kenntnisnahme:

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 19 (2) Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und § 11 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 9 Sitze der Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt wie folgt zu.

 

Zählgemeinschaft CDU/IBG/AdbM – 2 Sitze

Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – 2 Sitze

AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – 2 Sitze

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 1 Sitz

Zählgemeinschaft BSW/BG/FDP – 1 Sitz

Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI – 1 Sitz

 

Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaften zur Besetzung der Sitze und Benennung der jeweiligen Stellvertretung(en) wird auf den 31.08.2024 gesetzt.

 

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Ergebnis:

 

zur Kenntnis genommen

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